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Ausschreibung: Archäologische Untersuchungen - DE-Tuttlingen
Archäologische Untersuchungen
Erdaushubarbeiten für archäologische Grabungen
Dokument Nr...: 80204-2020 (ID: 2020021809441170483)
Veröffentlicht: 18.02.2020
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  DE-Tuttlingen: Archäologische Untersuchungen
   2020/S 34/2020 80204
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Tuttlingen
   Postanschrift: Rathausstraße 1
   Ort: Tuttlingen
   NUTS-Code: DE137
   Postleitzahl: 78532
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich 7 Planung und Bauservice
   E-Mail: [6]bauservice@tuttlingen.de
   Telefon: +49 7461-99232
   Fax: +49 7461-995232
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [7]https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6UDEXA/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6UDEXA
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Archäologische Rettungsgrabungen Gewann Unter Haßlen  Bereich 3
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20-13-03
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71351914
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Tuttlingen (Landkreis Tuttlingen) plant in
   Tuttlingen-Möhringen, Gewann Unter Haßlen, Flurstücke 2347-2349,
   2356/1, 2357-2368, 2370-2381, 2386/1, 2387-2410/1, 2415-2426,
   4441-4442, auf einem ca. 17 ha großen Grundstück die Erweiterung des
   Gewerbegebiets DonauTech.
   Die überplante Fläche liegt teilweise innerhalb des archäologischen
   Kulturdenkmals villa rustica gemäß § 2 des DSchG Baden-Württemberg
   (hier Denkmalfläche Nr. 1, Adab-Id. 97017910). Bei geophysikalischen
   Voruntersuchungen im Jahr 2016 wurden im geplanten Baugebiet Gebäude
   und Strukturen dieser ausgedehnten römischen Villenanlage sowie flächig
   verteilte Anomalien lokalisiert, die auf vorgeschichtliche
   Siedlungsstellen hinweisen (hier Prüffall Nr. 17, Adab-Id. 109829886).
   Diese Sachlage gab auch den Ausschlag, eine umfassende Prospektion des
   überplanten Areals durch das mobile Prospektionsteam des LAD (PfP)
   durchzuführen; nicht prospektiert wurden im Norden 2 Flächen von
   zusammen ca. 2 ha, die durch Sondermüll tiefgreifend gestört waren und
   im Süden eine Fläche von ca. 2 ha, die bekannter Weise Überreste der
   römischen Anlage birgt. Zwischen dem 24.4.2019 und dem 23.8.2019
   erfolgten die Prospektionen somit auf einem Areal von 125 768 m^2 und
   erschlossen mithilfe von 100 Baggerschnitten 20 182 m^2 Fläche. Das
   Schnittraster ist so dicht, dass ein verhältnismäßig guter Überblick
   über die vorhandenen Befundareale besteht. Dabei verteilen sich
   archäologische Befunde in unterschiedlicher Dichte im gesamten
   Untersuchungsgebiet. Areale mit einer geringen Befunddichte wurden im
   Zuge der Baggerschnitte und punktueller Erweiterungen vollständig
   ausgegraben und dokumentiert, so dass ein großer Teil der untersuchten
   Fläche zum jetzigen Zeitpunkt bereits frei von archäologischen Befunden
   ist.
   Als Ergebnis der Prospektionen sind drei Bereiche mit dichter
   archäologischer Befunderhaltung einzugrenzen (siehe Gesamtplan):
   Konkret handelt es sich hier um die Überreste einer befestigten
   keltischen (spätlatènezeitlichen) Hofanlage nördlich des asphaltierten
   Weges (Bereich 1, grüne Fläche auf Gesamtplan: 0,4 ha; Befunde in ca.
   0,5 m Tiefe unter der Geländeoberkante), um eine vorgeschichtliche
   Siedlung, wahrscheinlich aus der Bronzezeit, im östlichen Teil des
   mittleren Baufeldes (Bereich 2, blaue Fläche auf Gesamtplan: 2,3 ha;
   Befunde in ca. 0,5 m bis 1 m Tiefe unter der Geländeoberkante) und um
   Strukturen im Zusammenhang mit der o.g. römischen Anlage im westlichen
   Teil des mittleren und südlichen Baufeldes (Bereich 3, gelbe Fläche:
   4,8 ha auf Gesamtplan; Befunde in nur 0,1 m Tiefe unter der
   Geländeoberkante) im Boden.
   Nach dieser Lage der Dinge ist mit umfangreichen archäologischen
   Befunden und Funden zu rechnen, die als Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG
   gelten und der Erhaltungspflicht nach § 6 DSchG unterfallen. Das
   Bauvorhaben wird zur unwiederbringlichen Zerstörung geschützter
   Denkmalsubstanz führen. Um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zu
   genügen und das Bauvorhaben dennoch zu ermöglichen, bedarf es daher zum
   Erhalt des Dokumentwerts der zu erwartenden Befunde und Funde für
   künftige Generationen vor Beginn der Baumaßnahmen einer archäologischen
   Rettungsgrabung nach dem Veranlasserprinzip, d.h. auf
   Veranlasserkosten, mit der die Befunde und Funde fachgerecht
   dokumentiert und geborgen werden. Konkret können drei unabhängige
   Rettungsgrabungen entsprechend den oben vorgestellten Bereichen
   durchgeführt werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45112450
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE137
   Hauptort der Ausführung:
   Zukünftiges Gewerbegebiet DonauTech, Gewann
   Unter Haßlen
   78532 Tuttlingen-Möhringen.
   Es handelt sich hier ausschließlich um den in den
   Ausschreibungsunterlagen im Plan als Bereich 3 gekennzeichneten
   Bereich am o. gen. Erfüllungsort.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es muss eine vollständige archäologische Ausgrabung auf einer Fläche
   von ca. 4,8 ha im westlichen Teil des überplanten Grundstücks erfolgen,
   d. h. alle archäologischen Befunde müssen vollständig untersucht
   werden.
   Mit dem Freilegen der Befunde, die direkt unter der Geländeoberfläche
   liegen (0 bis 10 cm) steht oder fällt der Erfolg der archäologischen
   Ausgrabung. Qualität des Kettenbaggers bzw. der Baggerschaufel,
   Kompetenz des Baggerführers und präzise Begleitung durch die
   Grabungsfirma werden vorausgesetzt.
   Alle Befunde müssen im Planum sauber freigeputzt und fotografisch,
   zeichnerisch und beschreibend dokumentiert sowie entsprechend vermessen
   werden. Alle Befunde und eventuell erhaltenen Siedlungshorizonte sind
   digital dreidimensional einzumessen und in ETRS89/UTM, Zone 32 N
   (EPSG:25832) zu verorten. Alle Befunde müssen mit ihren Umrisslinien
   tachymetrisch oder fotogrammetrisch aufgenommen werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2020
   Ende: 31/08/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die
   Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (Nachweis durch
   Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug bzw. bei der Industrie-
   und Handelskammer; oder andere Erlaubnis-Nachweise zur Berufsausübung,
   falls keine Pflicht zur Eintragung in Berufs-/Handelsregister besteht)
   oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes,
    Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte
   Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das
   Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers. Für Bieter-Unternehmen
   nicht mit Sitz in Deutschland: Angabe des entsprechenden
   Versicherungsträgers),
    Zugelassen sind Bieter nur wenn keine schwere Verfehlung begangen
   wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B.
   wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot
   (§132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen §
   81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten
   2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der
   Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von
   Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung
   oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
   Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
   dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
   werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
   Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung
   von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
   Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
   Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
   Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer
   Vereinigungen(§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen
   im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§232, 233 StGB), Förderung
   des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),
   Unterschlagung (§246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261
   StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§264 StGB), Kreditbetrug
   (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
   Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im
   Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB),
   wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
   Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306
   StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§
   324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326
   StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils
   auch in Verbindung mit § 335a StGB, die mit Freiheitsstrafe von mehr
   als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet
   wurde. Dass kein Mitarbeiter in Leitungsfunktion die letzten 2 Jahren
   aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
   Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr
   als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
   einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
   Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den
   Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
   Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
   für Justiz anfordern.
    Nachweisführung zur Eignung:
   Die Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu o. gen.
   Punkten mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Komm EU (D) EigE
   (Eigenerklärung zur Eignung) ausgefüllt einzureichen. Bei Einsatz von
   Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
   auch für diese abzugeben.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
   der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
   Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
   abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
   Das Formblatt Komm EU (D) EigE ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als
   vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden, § 122 GWB.
   Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch
   Vorlage eines Präqualifikationszertifikats führen, das in der
   PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der
   Vergabestelle mit dem Angebot mitzuteilen.
   Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des
   Auftraggebers nachzuweisen, dass diese ggf. die Voraussetzung für die
   Präqualifikation erfüllen sowie deren PQ-Nummer anzugeben.
   Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
    Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden
   bevollmächtigten Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft
   rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder
   als Gesamtschuldner haften,
    Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns.
   Von Seiten des Auftraggebers wird hier ein Formular zur Verfügung
   gestellt: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt bzw.
   Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge die vom
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
   Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
   Bescheinigung in Steuersachen),
    Insolvenzverfahren und Liquidation (ein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt
   noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
   abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
   befindet),
    Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro jeweils
   bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
   Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
   sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
   Unternehmen ausgeführten Aufträgen:
    zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das
   Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen
   beigefügt ist (Formular Komm EU (D) EigE). Die Eignungsnachweise werden
   dann von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert oder die Vorlage
   eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank
   eingetragen ist ( die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es
   wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Angaben über die Ausführung von 3 Leistungen in den letzten 3
   abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für jede davon mindestens
   anzugeben sind: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung,
   Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter
   Umfang, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäß
   ausgeführte Leistung.
   Angabe zu den technischen Fachkräften, die eingesetzt werden sollen,
    Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
   gegliedert nach Lohngruppen,
    Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere
   Unternehmen vergeben werden sollen,
   Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit der Angebotsabgabe Art
   und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen. Auf Verlangen
   sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmen, die Nachweise zur
   Eignung des Nachunternehmers und dafür, dass im Auftragsfalle die
   erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen sowie im Falle einer
   Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird.
    zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das
   Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen
   beigefügt ist (Formular Komm EU (D) EigE). Die Eignungsnachweise werden
   dann von Bietern der engeren Wahl nachgefordert oder die Vorlage eines
   Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen
   ist (- die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der
   Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert.
   Nachfolgend genannte Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot
   einzureichen:
    Nachweis der erforderlichen Qualifikation des vorgesehenen
   Grabungsleiters/-in gemäß den Prospektions- und Grabungsrichtlinien des
   Verbandes der Landesarchäologen (VLA):
   Nachweis Wissenschaftler/-in (mindestens Master oder Magister),
   Mindestens 1 Referenz zum Nachweis der Erfahrung des
   Wissenschaftlers/-in in der Durchführung von archäologischen
   Ausgrabungen vorgeschichtlicher Siedlungs- und Grabbefunde in
   Süddeutschland oder Gebieten mit vergleichbaren Bodenbeschaffenheiten;
    jeweils mindestens ein Nachweis der Qualifikation für das eingesetzte
   Personal der Vergütungsgruppe II und III. In Betracht kommen hier bspw.
   Prüfungsnachweise, Referenzen oder Tätigkeitsauflistungen,
    Nachweis des Baggermaschinisten hinsichtlich seiner Erfahrung in
   sorgfältigem lagenweisem Bodenabziehen und Herstellen eines
   Feinplanums, bspw. durch Tätigkeitsauflistung bisheriger ähnlicher
   Einsätze,
    Bestätigung, dass die Firma zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht
   mehr als 5 archäologische Dokumentationen mit überschrittenem
   Abgabetermin zu bearbeiten hat (siehe dazu LV unter 2.),
    Nennung des vorgesehenen Grabungsleiters/-in (Vor- und Nachname)
   (siehe dazu LV unter 2.),
    Grabungskonzept bzw. Eckdaten zur Durchführung der Grabung.
   (siehe dazu LV unter 3., dort insbesondere Mannschaftsstärke, Dauer)
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/03/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/05/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/03/2020
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 a. E. VgV.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6UDEXA
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-9268730
   Fax: +49 721-9263985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
   Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-9268730
   Fax: +49 721-9263985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/02/2020
References
   6. mailto:bauservice@tuttlingen.de?subject=TED
   7. https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6UDEXA/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6UDEXA
  10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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