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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Erfurt
Arzneimittel
Dokument Nr...: 80104-2020 (ID: 2020021809415570397)
Veröffentlicht: 18.02.2020
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DE-Erfurt: Arzneimittel
2020/S 34/2020 80104
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Plus Die Gesundheitskasse für Sachsen und
Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance,
Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, z. H. Herrn Rechtsanwalt Sören
Rabe
E-Mail: [7]vergabestelle@plus.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]https://plus.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen im Rahmen eines sog.
open-house-Modells" für die unter II.2.4) im Einzelnen aufgeführten
Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08)
Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2018-OH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED
NUTS-Code: DEG
Hauptort der Ausführung:
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach
WHO: V08):
Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01),
Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05),
Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02),
Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04),
Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05),
Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07),
Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09),
Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10),
Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11),
Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01),
Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01),
Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01),
Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02),
Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03),
Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04),
Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08),
Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09),
Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01),
Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10),
Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04),
Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05).
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/08/2018
Ende: 30/09/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2018/S 170-387726
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 65/2018-OH
Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen im Rahmen eines sog.
open-house-Modells" für die unter II.2.4) im Einzelnen aufgeführten
Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08).
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
21/08/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Diverse
Ort: Diverse
NUTS-Code: DE
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie
(2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
daraus resultierenden Vorgaben (Pflichtfelder), wie bspw. die
Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, Zuschlagskriterien und
Bedingungen für die Öffnung der Angebote sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformularsund der
Veröffentlichungsplattformgeschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4.3) erfolgen daher
ebenfalls nur hilfsweise.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist....
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt);
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/02/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
33600000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED
NUTS-Code: DEG
Hauptort der Ausführung:
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach
WHO: V08):
Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01),
Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05),
Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02),
Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04),
Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05),
Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07),
Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09),
Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10),
Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11),
Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01),
Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01),
Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01),
Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02),
Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03),
Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04),
Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08),
Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09),
Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01),
Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10),
Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04),
Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05).
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/08/2018
Ende: 31/03/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Diverse
Ort: Diverse
NUTS-Code: DE
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Das vorangegangene Verfahren (ABI. [10]2018/S 138-316503) wird
vorzeitig zum 31.3.2020 aufgehoben.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die bestehenden Verträge zum Verfahren ABI. [11]2018/S 138-316503
wurden fristgerecht gekündigt. Das Verfahren wird zum 31.3.2020
aufgehoben.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
7. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
8. https://plus.aok.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:387726-2018:TEXT:DE:HTML
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:316503-2018:TEXT:DE:HTML
11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:316503-2018:TEXT:DE:HTML
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The Office for Official Publications of the European Communities
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