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Ausschreibung: Werkzeugmaschinen - DE-Ostfildern
Werkzeugmaschinen
Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von harten Stoffen, außer Metallen
Dokument Nr...: 79534-2020 (ID: 2020021809251869834)
Veröffentlicht: 18.02.2020
*
  DE-Ostfildern: Werkzeugmaschinen
   2020/S 34/2020 79534
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinnütziges Berufsförderungswerk des
   Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH
   Postanschrift: Hellmuth-Hirth-Str. 7
   Ort: Ostfildern
   NUTS-Code: DE113
   Postleitzahl: 73760
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Holzbau Baden-Württemberg  Bildungszentrum Biberach
   E-Mail: [6]info@zimmererzentrum.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.zimmererzentrum.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC4DETP/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: bgi Böhler Großhardt GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Hochbildstraße 7
   Ort: Überlingen
   NUTS-Code: DE147
   Postleitzahl: 88662
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]evelyn.jedersberger@bgi-gmbh.de
   Telefon: +49 75519498690
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.bgi-gmbh.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC4DETP
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Gemeinnütziges Berufsförderungswerk
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ZAZ BC Ersatzneubau  Betriebsbereite Lieferung einer Wechselpritsche
   für vorgefertigte Holzbauelemente (Tafelbauweise)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1263-LA-P8-01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   42600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Gemeinnützige Berufsförderungswerke des Baden-Württembergischen
   Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH schreibt im Zuge der Ausstattung für
   den Ersatzneubau der Außenstelle des Zimmerer-Ausbildungszentrum die
   Beschaffung einer Wechselpritsche für vorgefertigte Holzbauelemente
   (Tafelbauweise) im Bereich elementierter Holzhausbau aus.
   Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung, die
   betriebsbereite Lieferung frei Haus, einschl. Verpackung,
   Transport/Transportversicherung, Einbringung in das Gebäude,
   Errichtung, Montage, Installation und Inbetriebnahme, sowie die
   Benutzereinweisung auf die Anlage und die Übergabe an/Abnahme durch den
   Auftraggeber.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   42640000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE146
   Hauptort der Ausführung:
   ZAZ Biberach Außenstelle
   Leipzigstraße 41
   88400 Biberach a.d.R.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Zuge der überbetrieblichen Ausbildung sollen die Auszubildenden
   unter Anleitung die vorgefertigten Holztafelelemente auf eine
   praxisgerechte LKW-Wechselpritsche verladen und verzurren. Hierfür soll
   eine geeignete Plattform ohne Fahrgestell auf im Boden eingelassene,
   bauseitige Laufschienen in Bodennähe bereitgestellt und damit im
   Ausbildungsablauf integriert werden. Um ein sicheres An- und Abschlagen
   sowie Verzurren zu ermöglichen, wird eine integrierter H-Bock mit
   Laufsteg darauf angebracht.
   Die Wechselpritsche ist so zu erstellen, dass diese bestmöglich in den
   vorgegebenen Produktionsablauf integriert ist. Der Einsatzbereich
   beschränkt sich auf die verfügbaren Flächen im Bereich der Achsen 1 bis
   2 bzw. D bis K, entlang der Südfassade, und darf die restlichen
   Unterweisungsabläufe und den damit verbundenen Platzbedarf nicht
   unnötig beeinträchtigen. Sie wird über ein im Fertigfußboden
   integriertes, bauseitiges Laufschienensystem in Querrichtung gelagert
   und bewegt. Die Wechselpritsche ist sicherheitstechnisch so
   auszurüsten, dass eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen werden
   kann. Das Einbringen der Wechselpritsche kann über die Hallentore auf
   der Südseite erfolgen.
   Die Ersatzteilversorgung und ein Reparaturservice sowie der
   Kundensupport sind über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahre
   zuzusichern.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 5
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis der Eignung gem. Auftragsunterlagen  z. B. durch den Nachweis
   der Eintragung im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL)
   oder durch die Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung im Vordruck 124
   LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungsaufträge oder
   in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/03/2020
   Ortszeit: 14:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/05/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/03/2020
   Ortszeit: 14:31
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen
   sind ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform
   ([12]https://www.dtvp.de/) zu stellen  über das Modul Kommunikation
    spätestens bis zum 9.3.2020.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YC4DETP
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird hiermit auf die Voraussetzungen
   der Einleitung eines Nachprüfungsantrages, sowie auf die Fristen des
   nachfolgend zitierten § 160 GWB verwiesen:
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Weiter wird zur Einlegung eines Nachprüfungsantrages an die Zuständige
   Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ebenso auf die bei
   Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg
   verkürzte Frist von 10 Tagen bzw. auf die Frist von 15 Tagen bei nicht
   elektronischer Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB des
   nachfolgend zitierten § 134 GWB verwiesen:
   § 134 Informations- und Wartepflicht
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/02/2020
References
   6. mailto:info@zimmererzentrum.de?subject=TED
   7. http://www.zimmererzentrum.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC4DETP/documents
   9. mailto:evelyn.jedersberger@bgi-gmbh.de?subject=TED
  10. http://www.bgi-gmbh.de/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC4DETP
  12. https://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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