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Ausschreibung: Werkzeugmaschinen - DE-Ostfildern
Werkzeugmaschinen
Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von harten Stoffen, außer Metallen
Dokument Nr...: 79534-2020 (ID: 2020021809251869834)
Veröffentlicht: 18.02.2020
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DE-Ostfildern: Werkzeugmaschinen
2020/S 34/2020 79534
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinnütziges Berufsförderungswerk des
Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH
Postanschrift: Hellmuth-Hirth-Str. 7
Ort: Ostfildern
NUTS-Code: DE113
Postleitzahl: 73760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Holzbau Baden-Württemberg Bildungszentrum Biberach
E-Mail: [6]info@zimmererzentrum.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.zimmererzentrum.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC4DETP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: bgi Böhler Großhardt GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hochbildstraße 7
Ort: Überlingen
NUTS-Code: DE147
Postleitzahl: 88662
Land: Deutschland
E-Mail: [9]evelyn.jedersberger@bgi-gmbh.de
Telefon: +49 75519498690
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.bgi-gmbh.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC4DETP
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnütziges Berufsförderungswerk
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ZAZ BC Ersatzneubau Betriebsbereite Lieferung einer Wechselpritsche
für vorgefertigte Holzbauelemente (Tafelbauweise)
Referenznummer der Bekanntmachung: 1263-LA-P8-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Gemeinnützige Berufsförderungswerke des Baden-Württembergischen
Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH schreibt im Zuge der Ausstattung für
den Ersatzneubau der Außenstelle des Zimmerer-Ausbildungszentrum die
Beschaffung einer Wechselpritsche für vorgefertigte Holzbauelemente
(Tafelbauweise) im Bereich elementierter Holzhausbau aus.
Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung, die
betriebsbereite Lieferung frei Haus, einschl. Verpackung,
Transport/Transportversicherung, Einbringung in das Gebäude,
Errichtung, Montage, Installation und Inbetriebnahme, sowie die
Benutzereinweisung auf die Anlage und die Übergabe an/Abnahme durch den
Auftraggeber.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42640000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146
Hauptort der Ausführung:
ZAZ Biberach Außenstelle
Leipzigstraße 41
88400 Biberach a.d.R.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Zuge der überbetrieblichen Ausbildung sollen die Auszubildenden
unter Anleitung die vorgefertigten Holztafelelemente auf eine
praxisgerechte LKW-Wechselpritsche verladen und verzurren. Hierfür soll
eine geeignete Plattform ohne Fahrgestell auf im Boden eingelassene,
bauseitige Laufschienen in Bodennähe bereitgestellt und damit im
Ausbildungsablauf integriert werden. Um ein sicheres An- und Abschlagen
sowie Verzurren zu ermöglichen, wird eine integrierter H-Bock mit
Laufsteg darauf angebracht.
Die Wechselpritsche ist so zu erstellen, dass diese bestmöglich in den
vorgegebenen Produktionsablauf integriert ist. Der Einsatzbereich
beschränkt sich auf die verfügbaren Flächen im Bereich der Achsen 1 bis
2 bzw. D bis K, entlang der Südfassade, und darf die restlichen
Unterweisungsabläufe und den damit verbundenen Platzbedarf nicht
unnötig beeinträchtigen. Sie wird über ein im Fertigfußboden
integriertes, bauseitiges Laufschienensystem in Querrichtung gelagert
und bewegt. Die Wechselpritsche ist sicherheitstechnisch so
auszurüsten, dass eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen werden
kann. Das Einbringen der Wechselpritsche kann über die Hallentore auf
der Südseite erfolgen.
Die Ersatzteilversorgung und ein Reparaturservice sowie der
Kundensupport sind über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahre
zuzusichern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 5
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eignung gem. Auftragsunterlagen z. B. durch den Nachweis
der Eintragung im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL)
oder durch die Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung im Vordruck 124
LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungsaufträge oder
in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/03/2020
Ortszeit: 14:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/05/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/03/2020
Ortszeit: 14:31
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen
sind ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform
([12]https://www.dtvp.de/) zu stellen über das Modul Kommunikation
spätestens bis zum 9.3.2020.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC4DETP
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird hiermit auf die Voraussetzungen
der Einleitung eines Nachprüfungsantrages, sowie auf die Fristen des
nachfolgend zitierten § 160 GWB verwiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Weiter wird zur Einlegung eines Nachprüfungsantrages an die Zuständige
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ebenso auf die bei
Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg
verkürzte Frist von 10 Tagen bzw. auf die Frist von 15 Tagen bei nicht
elektronischer Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB des
nachfolgend zitierten § 134 GWB verwiesen:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2020
References
6. mailto:info@zimmererzentrum.de?subject=TED
7. http://www.zimmererzentrum.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC4DETP/documents
9. mailto:evelyn.jedersberger@bgi-gmbh.de?subject=TED
10. http://www.bgi-gmbh.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC4DETP
12. https://www.dtvp.de/
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