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Ausschreibung: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien - DE-Berlin
Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Bau von Bahnhöfen
Dokument Nr...: 79207-2020 (ID: 2020021809161269523)
Veröffentlicht: 18.02.2020
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DE-Berlin: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2020/S 34/2020 79207
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Station & Service AG
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region
Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
E-Mail: [7]Juergen.Pfeifer@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386267
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[8]http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils:
[9]https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S- Bahn Rhein Neckar - Ausbau HP Ubstadt-Weiher/ Stettfeld
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33292
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234100
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Haltepunkt Stettfeld und Bahnsteigverlängerung Ubstadt Weiher.
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE123
Hauptort der Ausführung:
Ubstadt - Weiher
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Neubau Haltepunkt Stettfeld und Bahnsteigverlängerung Ubstadt Weiher.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/11/2018
Ende: 26/04/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2020/S 021-046728
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 18FEI33292
Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Haltepunkt Stettfeld und Bahnsteigverlängerung Ubstadt Weiher.
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
21/10/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234100
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45213321
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE123
Hauptort der Ausführung:
Ubstadt - Weiher
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Neubau Haltepunkt Stettfeld mit Bahnsteigverlängerung Haltepunkt
Ubstadt Weiher.
Neubau 2 Stck modularer Bahnsteige mit je 210 m Länge.
Neubau 2 Stck konventioneller Bahnsteige mit je 70 m Länge.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/08/2018
Ende: 31/03/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
MKA 1 zusätzliche/ geänderte Leistungen: Bürocontainer des AG; Türen an
Bahnsteigende; Gelände auffüllen
1) Abweichend vom Leistungsverzeichnis wird neben dem
Einfach-Bürocontainer zusätzlich ein Doppelcontainer für Besprechungen
erforderlich (Aufbau, Vorhalten und Abbau).
2) Im Bahnsteigbereich ist das Gelände bis Oberkante Fundamente
aufzufüllen
3) An den Geländern am Bahnsteigende werden keine U-förmigen
Absperrbügel vor den Diensttreppen, dem Türen eingebaut.
Zu 1) Bahnbetrieblichen Vorgaben, sowie die Überwachung des
Eisenbahnbetriebs erfordern eine ständige Überwachung der Baumaßnahmen
durch die Bauüberwachung vor Ort. Daher ist ein vollausgestatteter
Arbeitsplatz mit Besprechungsraum notwendig.
Zu 2) Die örtlichen Bodenverhältnisse machen es erforderlich, dass das
Gelände bis Oberkante Fundamente aufzufüllen ist, da ansonsten die
vorgesehene Kabeltrasse nicht planmäßig ausgeführt werden kann.
Zu 3) Mit U Förmigen Bügel gemäß wäre eine Regelkonforme Ausführung
gemäß DB RIL Ril 813.0205 Abschnitt 3 (1) Absperrung an Bahnsteigenden
mit Knieholm und Unterholm nicht realisierbar.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Zu 1) Die Bauüberwachung muss zum Baubeginn und während des gesamten
Bauprozesses die Maßnahmen auf der Baustelle begleiten. Eine erneute
Ausschreibung würde den Baubeginn erheblich verzögern,weil die
Eisenbahnbetrieblichen Vorgaben eine ständige Begleitung der
Baumaßnahmen durch die Bauüberwachung vorschreibt.
Zu 2) Die Baumaßnahme müssen in den genehmigten Sperrpausen ausgeführt
werden, da das langwierige Genehmigungsverfahren einer Sperrpause den
Bauablauf massiv verzögert, daher ist die bereits genehmigte Sperrpause
einzuhalten.
Zu 3) Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde in dieser
Sache ggfs. die Geltungmachung von Mängelansprüche erheblich
erschweren.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:Juergen.Pfeifer@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
9. https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:046728-2020:TEXT:DE:HTML
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The Office for Official Publications of the European Communities
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