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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Stralsund
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 77880-2020 (ID: 2020021709321368144)
Veröffentlicht: 17.02.2020
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DE-Stralsund: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2020/S 33/2020 77880
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Stralsund, vertreten durch die
Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
Postanschrift: Fährstr. 22
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [6]s.wieck@ses-stralsund.de
Telefon: +49 3831 / 4794-39
Fax: +49 3831 / 4794-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.ses-stralsund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E84419479
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tribseer Damm 2. BA und Tribseer Damm Knotenpunkt
Carl-Heydemann-Ring (SiGeKo)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Neugestaltung der Straßen, Wege und Plätze am Tribseer Damm 2.
Bauabschnitt von der Kreuzung Alte Rostocker Straße bis zum Knotenpunkt
Carl-Heydemann-Ring sowie der Tribseer Damm Knotenpunkt
Carl-Heydemann-Ring.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise für den Tribseer Damm 2.
Bauabschnitt und den Tribseer Damm Knotenpunkt Carl-Heydemann-Ring.
Mit Vertragsabschluss überträgt die Hansestadt Stralsund dem
Auftragnehmer die unter Punkt 4 genannten Leistungen vorerst für den
Tribseer Damm 2. Bauabschnitt.
Die Leistungen sind bauabschnittsweise zu gliedern.
Auf die Übertragung weiterer Leistungen einzeln oder im Ganzen hat
der AN keinen Rechtsanspruch.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 20 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
NUTS-Code: DE8
NUTS-Code: DE80
Hauptort der Ausführung:
Hansestadt Stralsund
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungen des AN für die Planungsphase Der AN übernimmt alle
erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere
Beratung des Bauherren, der Architekten und der Fachplaner unter
sicherheitstechnischen Aspekten bei der Gebäudeplanung. Dazu gehören
die Terminplanung, Baustelleneinrichtung, Zuständigkeit und
Aufgabenerfüllung, sicherheitstechnische Einrichtungen, Reinigungs- und
Wartungseinrichtungen,
Analyse von Entwurfsplanungen und Werkplanungen auf
Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, Aufzeigen von
Lösungsmöglichkeiten,
Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
auf der Grundlage vorstehender Analyse,
Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes im Zuge des
Planungsprozesses,
Mitarbeit an Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf Sicherheit und
Gesundheitsschutz,
Zusammenstellen der Unterlage über Sicherheit und Gesundheitsschutz
entsprechend den Merkmalen des Bauwerkes (Baumerkmalsakte),
Hinwirken auf die Aufnahme des SiGe-Planes und anderer
sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungsunterlagen,
Durchführung der Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 BaustellV gegenüber
der zuständigen Behörde,
gegebenenfalls Einweisung des ANs für die Ausführungsphase (bei
getrennter Vergabe der SiGe-Leistung) einschließlich Übergabe aller
vorliegender Unterlagen.
Leistungen des AN in der Ausführungsphase Der AN übernimmt alle
erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere
Kontrolle der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz,
Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
(SiGe-Plan) sowie dessen laufende Aktualisierung,
Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen
Unternehmern/Auftragnehmern und deren Subunternehmern vor Beginn ihrer
Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate,
Lagerung, Entsorgung, Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften),
Hinwirken auf laufendes Erfassen der beauftragten Firmen
(Gewerkeliste),
Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen
Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten (z. B. Bauzaun), Koordination
der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der beteiligten Unternehmer,
Koordination der verschiedenen Gewerke/Unternehmer zum Ausschluss
gegenseitiger Gefährdungen durch Organisation des Zusammenwirkens und
Sicherstellen gegenseitiger Information,
Achten auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen
Leistungen aus den Bauwerksverträgen und Einschreiten bei
Gefahrenzuständen (siehe § 4 dieses Vertrages),
Organisation und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und
besprechungen,
Fortführen und Abschließen der Unterlage (Baumerkmalsakte) mit den
Merkmalen des Bauwerkes für die sichere Durchführung späterer
Instandhaltungsarbeiten.
Ausführungsfrist:
Geplanter Baubeginn 2. Bauabschnitt (1. Stufe) 1.4.2020/ geplantes
Bauende 31.12.2020/ geplanter Baubeginn Knotenpunkt Carl-Heydemann-Ring
(2. Stufe) 1.4.2021/ geplantes Bauende 1.6.2022.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 20 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 43
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
EFRE-Mittel 2014-2020 / STEV 16-0001 ind STEV 17-0002
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Berufszulassung (d.h. natürliche und juristische Personen
mit einer abgeschlossenen Fachausbildung und Zulassung)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/03/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/06/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/03/2020
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: [10]http://www.wm.mv-regierung.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz
2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2020
References
6. mailto:s.wieck@ses-stralsund.de?subject=TED
7. http://www.ses-stralsund.de/
8. https://www.subreport.de/E84419479
9. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
10. http://www.wm.mv-regierung.de/
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