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Ausschreibung: Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen - DE-Bonn
Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen
Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste
Dokument Nr...: 77875-2020 (ID: 2020021709311168090)
Veröffentlicht: 17.02.2020
*
  DE-Bonn: Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen
   2020/S 33/2020 77875
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
   Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
   Postanschrift: Brühler Straße 3
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 53119
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]B13.10@bescha.bund.de
   Telefon: +49 22899610-1040
   Fax: +49 2289910610-1040
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bescha.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=311481
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]http://www.evergabe-online.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Reisebürodienstleistungen für die Bundespolizei
   Referenznummer der Bekanntmachung: B 13.10 - 0546/19/VV: 1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Reisebürodienstleistungen für die Bundespolizei.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 2 500 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   63510000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE40E
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvereinbarung über 2 Jahre mit der Möglichkeit der einmaligen
   Verlängerung um 2 Jahre. Das maximale abrufbare Auftragsvolumen beträgt
   2 500 000 EUR.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 16/05/2020
   Ende: 15/05/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Einmalige Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Einmalige Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angabe des Jahresumsatzes:
   Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der
   Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer in den letzten 3 Geschäftsjahren
   (2017/2018/2019) im Bereich Business Travel anzugeben. Der Umsatz pro
   Jahr im Bereich Businees Travel muss mindestens 800 000 EUR ohne USt.
   betragen.
   Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung:
   Mit dem Angebot ist die Bestätigung einer Versicherung über eine
   Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für Reisemittler mit einer
   Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 200 000 EUR je
   Schadensfall und bei eigener Veranstaltertätigkeit, eine Personen- und
   Sachschadenversicherung für Reiseveranstalter mit einer
   Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR je
   Schadensfall und für Sachschäden in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensfall
   vorzulegen.
   Sofern ein solcher Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die
   Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters ausreichend, dass eine
   entsprechende Haftpflichtversicherung spätestens vor Zuschlagserteilung
   nachgewiesen wird.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Umsatz pro Jahr im Bereich Businees Travel muss mindestens 800 000
   EUR ohne USt. betragen.
   Mit dem Angebot ist die Bestätigung einer Versichererung über eine
   Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für Reisemittler mit einer
   Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 200 000 EUR je
   Schadensfall und bei eigener Veranstaltertätigkeit, eine Personen- und
   Sachschadenversicherung für Reiseveranstalter mit einer
   Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR je
   Schadensfall und für Sachschäden in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensfall
   vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/03/2020
   Ortszeit: 11:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/05/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/03/2020
   Ortszeit: 11:31
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Als Voraussetzung für die Leistungserbringung ist eine IATA- Lizenz
   (Kopie der Urkunde) vorzulegen. Wird diese auch nach einer
   entsprechenden Nachforderung nicht vorgelegt, wird das Angebot
   ausgeschlossen.
   Die Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende ist vom Bieter
   auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Im Rahmen der Eignung hat das
   Beschaffungsamt des BMI insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder
   fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
   Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das
   Formular Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der
   Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall
   aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen z. B. eines
   behördlichen Führungszeugnisses verlangt werden. Für den Fall der
   Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von
   Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf
   die allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
   Die Anlage Unternehmensdaten ist vom Bieter auszufüllen und dem
   Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle
   eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt
   nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen
   besitzt.
   Bitte tragen Sie in die Anlage Unternehmensdaten" die für Sie
   zutreffenden Angaben ein und fügen es Ihrem Angebot bei. Die Angaben
   zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben
   benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag vor der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19
   Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei
   Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
   Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung
   erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin
   personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren
   Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten
   bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Da der
   Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle
   ist, wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die
   Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen
   Auftragnehmerin abschließen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde
   bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen
   zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen
   und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
   Bitte fügen Sie Ihrem Angebot eine formlose Erklärung bei, in der Sie
   sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
   getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr
   Unternehmen einzuhalten.
   Bitte erklären Sie sich schriftlich dazu bereit, die für die
   Dienstleistung einzusetzenden Mitarbeiter durch den Bedarfsträger gemäß
   § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter
   Personen gemäß beigefügtem Formular förmlich verpflichten zu lassen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
   durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
   BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
   Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
   Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
   stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
   informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
   Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
   Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
   Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
   richten.
   Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
   verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
   enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
   ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
   wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
   Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/02/2020
References
   6. mailto:B13.10@bescha.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bescha.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=311481
   9. http://www.evergabe-online.de/
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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