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Ausschreibung: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung - DE-Berlin
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Beratung in Sachen Evaluierung
Wirtschaftsforschung
Dokument Nr...: 77610-2020 (ID: 2020021709264567876)
Veröffentlicht: 17.02.2020
*
  DE-Berlin: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
   2020/S 33/2020 77610
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
   Infrastruktur, Z 30 Servicestelle Vergabe
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE3
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310944
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310944
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   1996/DG21 Programmevaluation des Förderprogramms mFUND
   (Modernitätsfonds)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1996/DG21
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75130000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel des Auftrages ist es, eine systematische Evaluation des
   mFUND-Förderprogramms in den Dimensionen Zielerreichung, Wirkung und
   Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Ergebnisse der Evaluation sollen
   zugleich eine Erfolgskontrolle im Sinne der §§ 7 Abs. 2, 44 BHO und der
   dazugehörigen Verwaltungsvorschriften ermöglichen. Bestandteil der
   Evaluation soll auch eine systematische Aufarbeitung des
   Förderportfolios sowie der Förderstrukturen in der Laufzeit des mFUND
   sein (Verfahren, Zuwendungsnehmer, Quoten, Themen, Ziele etc.).
   Im Ergebnis soll für den mFUND eine Bilanz gezogen werden, die die
   Grundlage für die geplante Fortschreibung bzw. mögliche Modifikationen
   von mFUND-Inhalten bzw. -Prozessen nach 2020 bilden soll.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79419000
   79311400
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DE30
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftragnehmer (AN) unterzieht das Förderprogramm mFUND entsprechend
   § 7 BHO einer programmbegleitenden Erfolgskontrolle (im Folgenden
   Evaluation). Für die Evaluation wird ein geeignetes Feinkonzept
   entwickelt und nach Abstimmung mit dem AG anschließend umgesetzt. Auf
   Grundlage der Ergebnisse werden Empfehlungen für die Weiterentwicklung
   des Förderprogramms gegeben.
   Hieraus ergeben sich die Arbeits- und Teilarbeitspakete (AP):
    AP 1: Erstellung eines Feinkonzeptes für die mFUND-Evaluation,
    AP 2: Durchführung und Auswertung der mFUND-Evaluation,
    AP 2.1: Zielerreichung,
    AP 2.2: Wirkung,
    AP 2.3: Wirtschaftlichkeit,
    AP 2.4: Zusammenfassung und Schlussfolgerungen,
    AP 2.5: Handlungsempfehlungen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Vorgehensweise/ Methodik /
   Gewichtung: 30
   Qualitätskriterium - Name: Arbeits- und Personalplanung / Gewichtung:
   10
   Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen und Fachkenntnisse der für die
   Auftragsausführung als Projektleitung hauptverantwortlich eingesetzten
   Personen (Projektleiter) / Gewichtung: 10
   Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen und Fachkenntnisse der
   eingesetzten Personen auf dem Fachgebiet Open Data, Schwerpunkt:
   Offene Behördendaten / Gewichtung: 20
   Preis - Gewichtung: 30
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2020
   Ende: 31/03/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Positionen gemäß Nr. 3 und 4 der Leistungsbeschreibung werden bei
   Bedarf vom AG auf der Grundlage des Vertrages und einer durch den AG
   konkretisierten Aufgabenstellung gesondert schriftlich beauftragt
   werden. Der AN erstellt auf der Grundlage des konkretisierten
   Leistungsumfangs ein Angebot, das alle Personal- und Sachkosten
   enthält. Das Angebot bedarf einer schriftlichen Annahme durch den AG.
   Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
   Kann der Auftrag aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder
   personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig
   erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze
   gem. § 8 Abs. 5 des Vertrages, so kann der Auftraggeber ohne
   Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze
   nach den vertraglichen Bestimmungen festzusetzen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Kann der Auftrag aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder
   personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig
   erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze
   gem. § 8 Abs. 5 des Vertrages, so kann der Auftraggeber ohne
   Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze
   nach den vertraglichen Bestimmungen festzusetzen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und
   124 GWB des Bieters, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und der
   Unterauftragnehmer;
   b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
   Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
   vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
   F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen;
   c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
   Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer 
   spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber  die unter a)
   genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit
   ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der
   benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer anzuführen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe
   einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des
   hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende
   Versicherung besteht/ abgeschlossen und im Auftragsfall nachgewiesen
   (vorgelegt)/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit
   aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2.);
    Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes
   Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/ § 34
   UVgO), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit
   dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen
   darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   vorzulegen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
   nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
   abzudecken:
    Für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je
   Schadensfall,
    Für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den
   letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf
   die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben  Bereich/
   Themenschwerpunkt: Evaluation eines Förderprogramms;
   b) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den
   letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf
   die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben  Bereich/
   Themenschwerpunkt: Digitalisierung im Verkehr;
   c) Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2
   VgV.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu a) Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die
   dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang,
   Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den
   ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich
   folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
   Es ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im
   Bereich der Evaluation von deutschen Förderprogrammen mit
    einem Gesamtfördervolumen in Höhe von mindestens 10 Mio. EUR und
    mindestens 50 Zuwendungsempfängern und
    der Abbildung aller Zuwendungsphasen inklusive Bewilligung,
   fachlicher und administrativer Betreuung und Prüfung der Zuwendung mit
   abschließender Verwendungsnachweisprüfung belegen/ nachweisen.
   Zu b) Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die
   Erfahrungen im Bereich der Bearbeitung oder Begleitung von Projekten
   der Digitalisierung im Verkehr belegen;
   Zu c) Aufgrund der in der LB beschriebenen Leistungspflichten kann der
   AN in der Vergangenheit, aktuell und absehbar bis zum Vertragsende
   keine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Planung, Konzeption
   und Umsetzung des mFUND erbracht haben, erbringen oder erbringen
   werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall
   ausgeschlossen.
   Aufgrund der Leistungspflichten kann der AN zudem keine laufenden
   Zuwendungen aus dem mFUND erhalten oder zur Antragstellung für eine
   Zuwendung im mFUND aufgefordert sein.
   Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches
   Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der
   Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter
   von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
   Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes
   und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem
   Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Aufgrund der in der LB beschriebenen Leistungspflichten kann der AN in
   der Vergangenheit, aktuell und absehbar bis zum Vertragsende keine
   Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Planung, Konzeption und
   Umsetzung des mFUND erbracht haben, erbringen oder erbringen werden, es
   sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
   Aufgrund der Leistungspflichten kann der AN zudem keine laufenden
   Zuwendungen aus dem mFUND erhalten oder zur Antragstellung für eine
   Zuwendung im mFUND aufgefordert sein. Wenn aus Sicht des AG die
   Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für
   Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung
   vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der
   Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der
   Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem
   vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang
   stehenden Neutralitätsgebots.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/03/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/03/2020
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Berlin
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter oder Ihre Vertreter dürfen an der Öffnung der Angebote nicht
   teilnehmen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser
   Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert;
   2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur
   Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle
   erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
   Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen
   für deren Nutzung erhalten Sie unter[10]www.evergabe-online.info.
   Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die
   Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer
   +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
   3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
   Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den
   Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten
   zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich
   und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der
   e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis
   spätestens 11.3.2020 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden
   gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern
   Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die
   Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die
   e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der
   Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform
   keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob
   Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden;
   4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das
   Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
   eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
   zu informieren;
   5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
   desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
   Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
   6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der
   Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind 
   soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen  unzulässig und können
   zum Ausschluss des Angebotes führen;
   7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
   Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes
   zu beachten:
   a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
   Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
   einzureichen;
   b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie
   beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die
   Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
   c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
   Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
   dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
   ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
   (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder
   eingeholt werden können.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
   [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
   [12]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
   deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
   Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
   Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
   nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
   und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
   GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/02/2020
References
   6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bmvi.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310944
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310944
  10. http://www.evergabe-online.info/
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
  12. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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