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Ausschreibung: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung - DE-Berlin
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Beratung in Sachen Evaluierung
Wirtschaftsforschung
Dokument Nr...: 77610-2020 (ID: 2020021709264567876)
Veröffentlicht: 17.02.2020
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DE-Berlin: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2020/S 33/2020 77610
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur, Z 30 Servicestelle Vergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3
Land: Deutschland
E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310944
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310944
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
1996/DG21 Programmevaluation des Förderprogramms mFUND
(Modernitätsfonds)
Referenznummer der Bekanntmachung: 1996/DG21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel des Auftrages ist es, eine systematische Evaluation des
mFUND-Förderprogramms in den Dimensionen Zielerreichung, Wirkung und
Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Ergebnisse der Evaluation sollen
zugleich eine Erfolgskontrolle im Sinne der §§ 7 Abs. 2, 44 BHO und der
dazugehörigen Verwaltungsvorschriften ermöglichen. Bestandteil der
Evaluation soll auch eine systematische Aufarbeitung des
Förderportfolios sowie der Förderstrukturen in der Laufzeit des mFUND
sein (Verfahren, Zuwendungsnehmer, Quoten, Themen, Ziele etc.).
Im Ergebnis soll für den mFUND eine Bilanz gezogen werden, die die
Grundlage für die geplante Fortschreibung bzw. mögliche Modifikationen
von mFUND-Inhalten bzw. -Prozessen nach 2020 bilden soll.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79419000
79311400
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
NUTS-Code: DE30
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer (AN) unterzieht das Förderprogramm mFUND entsprechend
§ 7 BHO einer programmbegleitenden Erfolgskontrolle (im Folgenden
Evaluation). Für die Evaluation wird ein geeignetes Feinkonzept
entwickelt und nach Abstimmung mit dem AG anschließend umgesetzt. Auf
Grundlage der Ergebnisse werden Empfehlungen für die Weiterentwicklung
des Förderprogramms gegeben.
Hieraus ergeben sich die Arbeits- und Teilarbeitspakete (AP):
AP 1: Erstellung eines Feinkonzeptes für die mFUND-Evaluation,
AP 2: Durchführung und Auswertung der mFUND-Evaluation,
AP 2.1: Zielerreichung,
AP 2.2: Wirkung,
AP 2.3: Wirtschaftlichkeit,
AP 2.4: Zusammenfassung und Schlussfolgerungen,
AP 2.5: Handlungsempfehlungen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Vorgehensweise/ Methodik /
Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Arbeits- und Personalplanung / Gewichtung:
10
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen und Fachkenntnisse der für die
Auftragsausführung als Projektleitung hauptverantwortlich eingesetzten
Personen (Projektleiter) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen und Fachkenntnisse der
eingesetzten Personen auf dem Fachgebiet Open Data, Schwerpunkt:
Offene Behördendaten / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2020
Ende: 31/03/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Positionen gemäß Nr. 3 und 4 der Leistungsbeschreibung werden bei
Bedarf vom AG auf der Grundlage des Vertrages und einer durch den AG
konkretisierten Aufgabenstellung gesondert schriftlich beauftragt
werden. Der AN erstellt auf der Grundlage des konkretisierten
Leistungsumfangs ein Angebot, das alle Personal- und Sachkosten
enthält. Das Angebot bedarf einer schriftlichen Annahme durch den AG.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Kann der Auftrag aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder
personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig
erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze
gem. § 8 Abs. 5 des Vertrages, so kann der Auftraggeber ohne
Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze
nach den vertraglichen Bestimmungen festzusetzen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Kann der Auftrag aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder
personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig
erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze
gem. § 8 Abs. 5 des Vertrages, so kann der Auftraggeber ohne
Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze
nach den vertraglichen Bestimmungen festzusetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und
124 GWB des Bieters, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und der
Unterauftragnehmer;
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen;
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer
spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber die unter a)
genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung
(Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit
ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der
benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe
einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des
hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende
Versicherung besteht/ abgeschlossen und im Auftragsfall nachgewiesen
(vorgelegt)/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit
aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2.);
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes
Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/ § 34
UVgO), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit
dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen
darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung
vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
abzudecken:
Für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je
Schadensfall,
Für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den
letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf
die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben Bereich/
Themenschwerpunkt: Evaluation eines Förderprogramms;
b) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den
letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf
die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben Bereich/
Themenschwerpunkt: Digitalisierung im Verkehr;
c) Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2
VgV.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu a) Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die
dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang,
Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den
ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich
folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im
Bereich der Evaluation von deutschen Förderprogrammen mit
einem Gesamtfördervolumen in Höhe von mindestens 10 Mio. EUR und
mindestens 50 Zuwendungsempfängern und
der Abbildung aller Zuwendungsphasen inklusive Bewilligung,
fachlicher und administrativer Betreuung und Prüfung der Zuwendung mit
abschließender Verwendungsnachweisprüfung belegen/ nachweisen.
Zu b) Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die
Erfahrungen im Bereich der Bearbeitung oder Begleitung von Projekten
der Digitalisierung im Verkehr belegen;
Zu c) Aufgrund der in der LB beschriebenen Leistungspflichten kann der
AN in der Vergangenheit, aktuell und absehbar bis zum Vertragsende
keine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Planung, Konzeption
und Umsetzung des mFUND erbracht haben, erbringen oder erbringen
werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall
ausgeschlossen.
Aufgrund der Leistungspflichten kann der AN zudem keine laufenden
Zuwendungen aus dem mFUND erhalten oder zur Antragstellung für eine
Zuwendung im mFUND aufgefordert sein.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches
Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der
Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter
von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes
und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem
Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Aufgrund der in der LB beschriebenen Leistungspflichten kann der AN in
der Vergangenheit, aktuell und absehbar bis zum Vertragsende keine
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Planung, Konzeption und
Umsetzung des mFUND erbracht haben, erbringen oder erbringen werden, es
sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Aufgrund der Leistungspflichten kann der AN zudem keine laufenden
Zuwendungen aus dem mFUND erhalten oder zur Antragstellung für eine
Zuwendung im mFUND aufgefordert sein. Wenn aus Sicht des AG die
Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für
Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung
vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der
Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der
Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem
vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang
stehenden Neutralitätsgebots.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/03/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/03/2020
Ortszeit: 12:00
Ort:
Berlin
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter oder Ihre Vertreter dürfen an der Öffnung der Angebote nicht
teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser
Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert;
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur
Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle
erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen
für deren Nutzung erhalten Sie unter[10]www.evergabe-online.info.
Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die
Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer
+49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den
Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten
zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich
und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der
e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis
spätestens 11.3.2020 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden
gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern
Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die
Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die
e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der
Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform
keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob
Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden;
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das
Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
zu informieren;
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der
Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind
soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen unzulässig und können
zum Ausschluss des Angebotes führen;
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes
zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
einzureichen;
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie
beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die
Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
(Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder
eingeholt werden können.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
[11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
[12]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/02/2020
References
6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
7. http://www.bmvi.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310944
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310944
10. http://www.evergabe-online.info/
11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
12. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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