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Ausschreibung: Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet - DE-Mainz
Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
Informationssysteme und Server
Netzwerke
Dokument Nr...: 77194-2020 (ID: 2020021709155167428)
Veröffentlicht: 17.02.2020
*
  DE-Mainz: Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
   2020/S 33/2020 77194
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den
   Landesbetrieb Daten und Information
   Nationale Identifikationsnummer: DEB
   Postanschrift: Valenciaplatz 6
   Ort: Mainz
   NUTS-Code: DEB
   Postleitzahl: 55118
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rene Müller
   E-Mail: [6]ausschreibungen@ldi.rlp.de
   Telefon: +49 61316050
   Fax: +49 6131605146
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.ldi.rlp.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY
   56T/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY
   56T
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Proxy-Infrastruktur mit Webfilter und Antivirus-Lösung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 420-21796
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Proxy-Infrastruktur mit Webfilter und Antivirus-Lösung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48800000
   32400000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB
   Hauptort der Ausführung:
   Landesbetrieb Daten und Information
   Valenciaplatz 6
   55118 Mainz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der LDI betreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz ein landesweites
   Behördennetz (rlp-Netz). Eine Teilaufgabe besteht dabei in der
   Bereitstellung einer zentralen Proxy-Umgebung für den sicheren Zugriff
   ins Internet, NdB (Netz des Bundes) und verschiedene Zonen im rlp-Netz.
   Hierfür betreibt der LDI heute mehrere Proxysysteme mit
   Webfilterfunktion für ca. 30 000 User, welche als Schnittstelle
   zwischen den einzelnen Netzwerken dienen.
   Diese Proxy-Umgebung soll aktualisiert werden. Dabei muss die
   Leistungsfähigkeit erhöht und die Funktionalität mit einer
   Antivirus-Lösung und einer Webfilter-Lösung, die den Kunden vor Viren,
   Trojanern, Würmern, Spionagesoftware und anderem Schadcode schützt,
   sichergestellt werden. Zudem soll die Lösung modular ausbaubar sein.
   Beim rlp-Netz handelt es sich um ein flächendeckendes, hochverfügbares,
   hoch performantes Kommunikationsnetz, das der Datenkommunikation der
   rheinland-pfälzischen Landesverwaltung dient.
   Gegenstand der vorliegenden Vergabeunterlagen ist die Ergänzung dieser
   flächendeckenden Netzplattform um Proxyserverkomponenten mit Webfilter
   und Antivirusfunktionen.
   Es werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Proxyserverkomponenten im
   Hochverfügbarkeitsmodus verschiedener Größen für 2 Standorte in
   Rheinland-Pfalz ausgeschrieben. Die Lokationen befinden sich im
   städtischen (Mainz) Raum von Rheinland-Pfalz. Neben der
   betriebsfertigen Implementierung der Proxyserverkomponenten ist die
   notwendige Lieferung Hard- und Software samt Wartung und Pflege
   Gegenstand der Ausschreibung. Zusätzlich wird von dem Bieter ein
   Lösungskonzept erwartet, welches Ausführungen dazu enthalten soll, wie
   die Anforderungen des LDI realisiert werden.
   Ein verstärktes Augenmerk bei der Vergabe liegt zum einen auf der
   Wirtschaftlichkeit der anzubietenden Lösung und zum anderen auf den zur
   Verfügung zu stellenden Leistungsmerkmalen, die den Betrieb der
   Netzplattform sowohl für Datenübertragungen als auch für
   Echtzeitanwendungen nicht einschränken dürfen.
   Die entsprechenden Hardware-Appliances für den Betrieb der physisch zu
   trennenden Systeme sind vollumfänglich im Angebot zu beschreiben und
   preislich auszuweisen. Die angebotenen Hardware-Appliances müssen den
   Vorgaben an die Dimensionierung genügen. Der Bieter ist aufgefordert,
   neben der einmaligen Überlassung der Hardware, Software und der
   zugehörigen Lizensierung auch deren Wartung und den Support anzubieten.
   Ausschlaggebend für die Vergabe ist die wirtschaftlichste Gesamtlösung.
   Das mit Zuschlag zustande kommende Vertragsverhältnis wird als
   Rahmenvereinbarung ausgeschrieben und hat eine Grundlaufzeit von 3
   Jahren. Diese Grundlaufzeit verlängert sich höchstens 2-mal um je ein
   weiteres Vertragsjahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt den
   Vertrag bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit. Die maximale
   Vertragslaufzeit beträgt daher 5 Jahre.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung gemäß Teil B_Anlage
   02_Bewertungsmatrix / Gewichtung: 40
   Preis - Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Das mit Zuschlag zustande kommende Vertragsverhältnis wird als
   Rahmenvereinbarung ausgeschrieben und hat eine Grundlaufzeit von 3
   Jahren. Diese Grundlaufzeit verlängert sich höchstens 2-mal um je ein
   weiteres Vertragsjahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt den
   Vertrag bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit. Die maximale
   Vertragslaufzeit beträgt daher 5 Jahre.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate)
   Handelsregisterauszuges.
   Der Bieter hat im Rahmen der Abgabe seines Angebotes die ausgefüllte
   und unterzeichnete Teil A_Anlage 01_Eigenerklärungen vorzulegen und
   damit zu versichern, dass:
   1) er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das
   seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung /
   Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue,
   Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB  z. B.
   Preisabsprachen);
   2) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur
   Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den
   Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß
   erfüllt hat;
   3) er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
   in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
   abgegeben hat,
   4) keine der Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem
   der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist:
   a) § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
   terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und
   terroristische Vereinigungen im Ausland);
   b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen;
   c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte);
   d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
   Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
   e) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr);
   f) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
   der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
   g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern);
   h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete);
   i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr);
   j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Forderung des Menschenhandels);
   k) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur
   Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag
   verwaltet werden.
   5) über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
   vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
   beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein
   ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den
   Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten
   Verfahren vergleichbar sind;
   6) das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
   7) er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine
   Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
   8) das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags
   eingesetzten Personen nicht die Technologie von L. Ron Hubbard
   anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem
   Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem
   Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte
   bleiben unberührt;
   9) in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das
   Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der
   Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der
   Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften
   verurteilt worden sind;
   10) seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes
   (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht
   werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens
   zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden;
   11) er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind,
   eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz und eine
   Überprüfung (Ü1) nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG)
   abzugeben;
   12) die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die
   uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in
   deutscher Sprache verfügen.
   Mit seiner Unterschrift unter die Teil B_Anlage 01_Eigenerklärungen
   versichert der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben, weshalb weitere
   Nachweise zu den Ziffern 1 bis 12 zunächst nicht vorgelegt werden
   müssen.
   Die Vergabestelle kann in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur
   Zuverlässigkeitsprüfung jedoch jederzeit anfordern. Werden die
   Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des
   betreffenden Angebotes führen.
   Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung
   (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben, wird das
   Angebot ausgeschlossen. Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder
   Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung
   dieses Vordrucks Teil A_Anlage 01_Eigenerklärungen abzugeben. Gleiches
   gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und unterzeichneten
   Teil A_Anlage 02_Unternehmensdarstellung seinem Angebot beizufügen.
   Demgemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft
   zu Folgendem zu geben: Als Unternehmen am Markt präsent seit:
   durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren
   2016, 2017 und 2018 in Deutschland (brutto), durchschnittlicher
   Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2016, 2017 und 2018
   in Deutschland (brutto) bezogen auf das hier in Frage stehende
   Geschäftsfeld, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und fest
   angestellten Mitarbeiter in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in
   Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und fest
   angestellten Mitarbeiterin den Jahren 2016, 2017 und 2018 in
   Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld. Ist
   das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
   genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zumachen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Nachweis Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige
   Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 500 000 EUR für Sach-
   und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, siehe
   Bekanntmachung) nachzuweisen oder alternativ eine verbindliche
   Erklärung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im
   Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung
   vorliegen wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters wird
   anhand der genannten Referenzen geprüft, die der Bieter nach Maßgabe
   der Teil A_Anlage 03_Referenzen vorgelegt hat.
   Der Bieter hat 3 Referenzprojekte anzugeben.
   Pro Referenzprojekt sind dabei Rechnungswert, Leistungszeit sowie der
   Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und
   Telefonnummer desselben anzugeben. Weitere Einzelheiten ergeben sich
   aus Teil A_Anlage 03_Referenzen.
   Zum weiteren Nachweis zur technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit ist die eingereichte Teil
   A_Anlage02_Unternehmensdarstellung im Hinblick auf die Mitarbeiterzahl
   maßgeblich.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung
   Nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
   Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
   Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz  LTTG), zuletzt geändert
   durch Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom
   8.3.2016 (GVBl. S.178) abzugeben (vgl. Teil A_Anlage
   05_Tariftreueerklärung)
   Der Bieter/Bewerber hat zu erklären, alle Bestimmungen des
   rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue
   und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
   (Landestariftreuegesetz  LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur
   Kenntnis genommen zu haben und dies mit seiner Unterschrift zu
   bestätigen.
   Der Bieter/Bewerber hat dazu mit Abgabe seines Angebotes folgendes zu
   erklären:
   Ich/wir verpflichte/n mich/uns,
   1) Meinen/Unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder
   auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der
   Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils
   geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs.
   2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2019: 9,19 EUR, ab
   1.1.2020 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) zu zahlen.
   Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und
   nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen
   EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag
   ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter
   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuführen;
   2) Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren
   Angebote dahingehend zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu
   zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
   3) Im Falle der Auftragserteilung durch Nachunternehmer oder
   Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des
   beauftragten Nachunternehmers die Verpflichtungen nach § 4 LTTG
   sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und
   Tariftreueerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher
   vorzulegen.
   Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen
   öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von
   Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern auszuführen, die bei einem
   Nachunternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstatt beschäftigt sind;
   4) Vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten
   Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen
   Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von
   Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/03/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/03/2020
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Mainz
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Es dürfen keine Mitarbeiter/Vertreter der Bieter anwesend sein.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY56T
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.rlp@mwvlw.de
   Telefon: +49 6131-160
   Fax: +49 6131-162234
   Internet-Adresse:
   [11]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und
   Dienstleistungsdirektion
   Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
   Ort: Trier
   Postleitzahl: 55290
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabepruefstelle@add.rlp.de
   Telefon: +49 651-9494511
   Internet-Adresse: [13]http://www.add.rlp.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
   Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information
   Rheinland-Pfalz, Herr René Müller, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz,
   Telefax: 06131/605-146).
   Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von
   Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer.rlp@mwvlw.de
   Telefon: +49 6131-160
   Fax: +49 6131-162234
   Internet-Adresse:
   [15]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/02/2020
References
   6. mailto:ausschreibungen@ldi.rlp.de?subject=TED
   7. https://www.ldi.rlp.de/
   8. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY56T/documents
   9. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY56T
  10. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.de?subject=TED
  11. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
  12. mailto:vergabepruefstelle@add.rlp.de?subject=TED
  13. http://www.add.rlp.de/
  14. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.de?subject=TED
  15. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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