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Ausschreibung: Lieferung von 12 Schüler-Labortischen und einem Labortisch für Lehrkräfte - DE-Oldenburg
Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf
Lehrmittel
Labortische
Dokument Nr...: 878724-2020 (ID: 2020021414275166638)
Veröffentlicht: 19.02.2020
*
  BZTG Oldenburg, Lieferung von 12 Schüler-Labortischen und einem Labortisch für Lehrkräfte
VERGABEUNTERLAGEN
2020OL000026
BZTG Oldenburg, Lieferung von 12 Schüler-Labortischen und
einem Labortisch für Lehrkräfte
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a, 26121 Oldenburg, Deutschland
05.02.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
[stol] Aufforderung zur
Angebotsabgabe.......................................................................................................... 3
[stol]
Angebotsschreiben...............................................................................................................
................... 6
[stol] Zusätzliche Vertragsbestimmungen (Anlage
ZVB).................................................................................. 8
[stol]_ILO_Erklärung...........................................................................................................
.............................. 12
[stol] Anlage Tariftreue
................................................................................................................................
..... 14
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten nach dem Mindestlohngesetz (MiLo .. 14
Besondere
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
 15
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im Fall der Zusc 15
[stol] Anlage Tariftreue Nachunternehmer
....................................................................................................... 16
Zwischen (Auftragnehmer)
.............................................................................................................. 16
Besondere
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
 17
[stol]
Angebotsaufkleber...............................................................................................................
.................... 18
[stol] Bewerbungsbedingungen (Anlage
BB).................................................................................................... 19
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 20
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 23
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 32
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
I. Allgemeines
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektnummer/-name: 2020OL000026 / BZTG Oldenburg,
Lieferung von 12 Schüler-Labortischen und
einem Labortisch für Lehrkräfte
Projektbeschreibung: Lieferung von 12 Labortischen für 24
Schülerarbeitsplätze und 1 Labortisch als
Lehrkräftearbeitsplatz für das Energielabor -
Labor für elektrische Antriebe und
energietechnische Netze - an das BZTG
Oldenburg.
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Ausschreibung in
Losen:
Nein
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
zulässige Signaturen: Qualifizierte elektronische Signatur,
Fortgeschrittene elektronische Signatur,
Mantelbogen, Textform nach 126b BGB
Termine
Frist Bieterfragen: 28.02.2020 23:00
Angebotsfrist: 06.03.2020 12:00:00
Zuschlags-/Bindefrist: 30.06.2020
II. Sofern Sie die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe
wählen:
Der Link zur Anmeldung: http://www.deutsche-everg abe.de/
Benötigen Sie Hilfe bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes?
Unseren aktuellen Leitfaden finden Sie unter https://www.oldenburg.de/
startseite/wirtschaft/aus schreibungen/evergabe.htm l?L=0
Die Stadt Oldenburg bietet in regelmäßigen Abständen kostenlose Schulungen für
Bieter an,
in denen die wichtigsten Bieterfragen - von der Anmeldung im System bis zur
Angebotsabgabe - beantwortet werden.
Haben Sie Fragen oder möchten sich anmelden, können Sie sich per E-Mail an
sandra.koehler@ stadt-oldenburg.de an uns wenden.
1
III. Sofern Sie die Möglichkeit der schriftlichen Angebotsabgabe wählen:
Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ausfertigung der
Angebotsunterlagen reichen Sie bitte in verschlossenem Umschlag
rechtzeitig bis zum Einreichungstermin ein bei:
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
Industriestr. 1 a
26121 Oldenburg
Deutschland
Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu
versehen. Bitte verwenden Sie dazu den Angebotsaufkleber, der den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a 26121 Oldenburg
+49 4412352579
vergabestelle@ stadt-oldenburg.de
P. S. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich
gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden.
E-Mail: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49
(0)611-949106-83.
2
Seite 1 von 3
Stadt Oldenburg (Oldb) - 26105 Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Oldenburg beabsichtigt die Vergabe o.a. Leistung/Lieferung im Wege einer
Öffentlichen
Ausschreibung
Beschränkten
Ausschreibung Verhandlungsvergabe
Beschränkten Ausschreibung nach
öffentl. Teilnahmewettbewerb
Verhandlungvergabe nach öffentl.
Teilnahmewettbewerb
Es gelten die allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Anlage BB).
Angebotsfrist:
Für Ihre Angebotsabgabe in Papierform ist das beigefügte Angebotsschreiben zu
unterschreiben und zusammen mit den im Angebotsschreiben aufgeführten Unterlagen
in verschlossenem Umschlag an die Vergabestelle der Stadt Oldenburg
Postanschrift: Stadt Oldenburg Hausanschrift:
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Stadt Oldenburg
Stadtplanungsamt
Vergabestelle
Industriestraße 1a,
Zimmer 150 ,
26121 Oldenburg
DATUM UND ZEICHEN IHRES SCHREIBENS UNSER ZEICHEN DATUM
Vergabestelle
Industriestr. 1a  26121 Oldenburg
Zimmer Nr. 150
Telefon 0441 235- 2579 oder - 2419
Telefax 0441 235- 2189
vergabestelle@stadt-oldenburg.de
Ausführungsdatum/-frist:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabenr.:
Maßnahme:
1. Angebote und Fristen
Binde-/Zuschlagsfrist:
bis
BANKKONTEN DER STADTKASSE SPRECHZEITEN
Name der Bank IBAN BIC (Swift)
Landessparkasse zu Oldenburg DE49 2805 0100 0000 4001 68 SLZODE22 Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Bremer Landesbank DE36 2905 0000 3001 6350 01 BRLADE22XXX Montag bis Donnerstag 13:30 bis 15:30 Uhr
Oldenburgische Landesbank AG DE09 2802 0050 1443 9962 00 OLBODEH2XXX
Postbank Hannover DE57 2501 0030 0005 7403 07 PBNKDEFF
Raiffeisenbank Oldenburg eG DE98 2806 0228 0000 1007 00 GENODEF1OL2 SERVICECENTER 0441 235-4444
Volksbank Oldenburg eG DE31 2806 1822 3030 7597 00 GENODEF1EDE ONLINE-SERVICE www.oldenburg.de
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datenschutz oder unter 0441 235-4444.
BZTG Oldenburg, Lieferung von 12 Schüler-Labortischen und einem Labortisch für
Lehrkräfte
2020OL000026
30.06.2020
05.02.2020
06.03.2020
20.07.2020 21.08.2020
 12:00:00
3
Seite 2 von 3
sind nicht zugelassen werden zugelassen
nein ja, Angebote können abgegeben werden
für mehrere Lose für alle Lose
zu senden oder während der Öffnungszeiten dort abzugeben. Der Briefumschlag muss
mit dem Namen des Angebotes und dem beigefügten Aufkleber gekennzeichnet sein.
werden nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen
Anforderungen für zugelassene Nebenangebote:
Eine getrennte losweise Verga be bleibt vorbehalten.
Anforderungen für die Abgabe mehrerer Lose:
Geben Sie Ihr Angebot elektronisch über die eVergabe ab, ist eine zusätzliche Übersendung
der vollständigen Unterlagen per Post nicht erforderlich.
3. Vergabe nach Losen
nur für ein Los
Auskünfte zum Verfahren und zu den Vertragsunterlagen erteilt ausschließlich
die Vergabestelle der Stadt Oldenburg.
Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
beim Bundesamt für Justiz anfordert.
4. Information
Die Eignungs- und Zuschlagskriterien finden Sie im Kriterienkatalog.
Zugelassene Signaturen für Ihr Angebot:
2. Nebenangebote
Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen,
Textform nach 126b BGB
4
Seite 3 von 3
Anlagen:
Anlage Angebot:
Anlage BB:
Anlage LV:
Anlage Preis:
Anlage ZVB:
Anlage BVB:
Anlage Tariftreue:
Anlage Tariftreue AN-NU:
Anlage ILO:
Angebotsschreiben
Bewerbungsbedingungen
Leistungsverzeichnis
Preisblatt
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen
Nachweisliste
Tariftreue-/Mindestentgelterklärung des Bieters
Vereinbarung zw. Auftrag-und Nachunternehmer
bzgl. Tariftreue/Mindestlohn
Erklärung zur ILO-Konvention 182
Anlage NL:
5
Angebot
Stadt Oldenburg
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Angebot
Maßnahme:
1. Mein/Unser Angebot umfasst
folgende beigefügte Unterlagen
(die genannten Anlagen beziehen sich auf die Vergabeunterlagen)
Leistungsverzeichnis inklusive aller Preise und Angaben
sämtliche geforderte Eigenerklärungen und Nachweise
Tariftreueerklärung (Anlage Tariftreue)
Tariftreueerklärung Nachunternehmer (Anlage AN-NU)
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Konvention 182 (Anlage ILO)
Nebenangebot(e)
folgende nicht beigefügte Unterlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Anlage ZVB)
Besondere Vertragsbedingungen (Anlage BVB)
Vergabenummer:
Angebotsfrist endet am:
Seite 1 von 2
BZTG Oldenburg, Lieferung von 12 Schüler-Labortischen und einem Labortisch für
Lehrkräfte
2020OL000026
06.03.2020 12:00:00
6
Angebot
Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben entsprechend den Eintragungen im
anliegenden Leistungsverzeichnis an.
An mein/unser Angebot halte/n ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist
gebunden.
Seite 2 von 2
2. Angebot
Die nachstehende Unterschrift/Signatur gilt für alle Bestandteile des Angebotes, dazu
gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen.
Zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen sind Gegenstand meines/
unseres Angebotes.
Mit nachstehender Unterschrift bzw. Signatur wird von mir/uns der Wortlaut der
vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als
alleinverbindlich anerkannt.
Das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt ist Inhalt meines/unseres Angebotes, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen
wurden.
_________________________________________________________________________
Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift*
*) Wird das Angebot hier nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben.
Bei elektronischer Angebotabgabe ist an dieser Stelle keine Signatur erforderlich.
3. Unterschrift/Signatur
Geben Sie Ihr Angebot auf elektronischem Weg ab, erfolgt die Signatur Ihres
Angebotes im Schritt "Angebot einreichen".
Ist bei nationalen Verfahren eine schriftliche Angebotsabgabe zugelassen und
möchten Sie Ihr Angebot auf diesem Wege abgeben, unterzeichnen Sie bitte dieses
Schreiben.
7
Anlage ZVB
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
der Stadt Oldenburg für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
Inhaltsverzeichnis
1 Vertragsbestandteile
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B).
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1. Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische
Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
1.2. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteile des Vertrages.
Abweichungen von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten
nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt
hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug.
1.3. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen
nicht berührt.
2 Preise
2.1. Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den
Bestimmungen der jeweils geltenden Fassung der
Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen
Aufträgen und ggf. einer Preisprüfung. Die in
diesem Auftrag vereinbarten Preise gelten als
Marktpreise im Sinne der o. a. Verordnung, soweit
nicht in dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Preistyp
angegeben ist.
2.2. Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen,
dass es sich um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund
der Preisprüfung ein Marktpreis nicht festgestellt
werden, gilt der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis
im Sinne der entsprechenden Preisverordnung.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
ist in diesem Fall verpflichtet, in Zusammenarbeit mit
der Preisbehörde nach den Vorschriften der LSPLeitsätze
für die Preisermittlung aufgrund von
Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis
oder Selbstkostenerstattungspreis zu
ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der
Netto-Selbstkosten als angemessen betrachtet. Eine
Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals von
6,5 v. H. darf nicht überschritten werden.
8
2
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte
Vergütung, muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber
unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung
und möglichst der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen
die durch die Änderung der Leistung bedingten
Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
4 Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für
die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im
Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
5 Verpackung
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz
des Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und
zumutbar sowie vereinbar mit den auf das Füllgut
bezogenen Vorschriften ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht
vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist
verpflichtet, sofern in der Leistungsbeschreibung
ausdrücklich vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch
zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung
oder einer stofflichen Verwertung außerhalb
der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme
der Verpackungen, so gehen diese - wenn nichts
anderes vereinbart ist - ohne Anspruch auf Vergütung
in das Eigentum des Auftraggebers über. Wird
in gemieteten Behältern geliefert, so hat die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer -wenn nichts
anderes vereinbart ist	keinen Anspruch auf besondere
Vergütung der Mietgebühren.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
6.1. Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu
liefern und müssen den anerkannten Regeln der
Technik, insbesondere den gesetzlichen Vorschriften
und behördlichen Bestimmungen sowie den im Anhang
TS der VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen
entsprechen.
6.2. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die
für die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln
der Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten
Umstände erforderlichen Unterlagen
(Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen usw. in
deutscher Sprache) dem Auftraggeber zur Verfügung
zu stellen. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen,
dass Ziffer 6.1 nicht beachtet wurde, so
hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die
Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den
ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer mit
der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des
Auftraggebers bleiben unberührt. Der Auftraggeber
ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung
der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf
Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen,
die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie
Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen,
Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren.
6.3. Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erhalten
hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind
dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags
kostenfrei zurückzugeben
6.4. Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung
der zu erbringenden Leistung beizufügen.
7 Sprache
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache
abgefaßt sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen
Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen
von Behörden und Privaten) sind mit deutscher
Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung
behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat
beglaubigt sein.
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)( 4 Nr. 4)
8.1. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf
Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen,
die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden
Auftrags erfüllen. Sie bzw. er ist
gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen
in dem Umfang heranzuziehen, wie es
mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen
zu vereinbaren ist. Unterauftragnehmer sind bei Anforderung
eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen,
dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Sie unterliegen der in Nummer 2.1 aufgeführten
Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen.
Dem Nachunternehmer dürfen - insbesondere hinsichtlich
der Zahlungsweise, Gewährleistung und
Vertragsstrafe - keine ungünstigeren Bedingungen
auferlegt werden als zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
vereinbart sind.
9
3
8.2. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des
hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich
bekanntzugeben. Beabsichtigt die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen,
auf die ihr bzw. sein Betrieb eingerichtet ist,
hat sie bzw. er vorher die schriftliche Zustimmung
gemäß  4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
9 Abnahme ( 13)
9.1. Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts
anderes vereinbart ist - der Sitz der empfangenden
Dienststelle (Empfangsstelle).
9.2. Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes
vereinbart ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin
bzw. des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle
zu liefern. Liefertermine sind mit dem Auftraggeber
rechtzeitig abzustimmen.
9.3. Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des
Auftraggebers zulässig.
9.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer
zufälligen Verschlechterung geht erst auf den
Auftraggeber über, wenn die oder der zuständige
Mitarbeiter der Empfangsstelle die Leistung
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme weder
gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen
ist.
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
und pauschalierter Schadensersatzanspruch
( 7, 8)
10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu
kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer Personen,
die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung
des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden
Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen
der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers
selbst stehen Handlungen von Personen
gleich, die aufseiten der Auftragnehmerin oder des
Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss
oder der Durchführung des Vertrages befasst
sind.
10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu
kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer aus
An-lass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind
insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen
und Verabredungen mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen,
soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach
 2 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- GWB - zulässig sind. Solchen
Handlungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
selbst stehen Handlungen von Personen
gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder
für sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2
vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen
Bestimmungen Anwendung. Im Falle der Kündigung
ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber
für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen
oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung
auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen;
die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin
bzw. dem Auftragnehmer auf dessen
Kosten zurückgewährt.
10.4 Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe
nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
hat er 15 v. H. der Abrechnungssumme an den
Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein
Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird
oder bereits erfüllt ist.
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
11.1. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche
beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme
der Leistung oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich
vereinbart ist, mit der unbeanstandeten Annahme
der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1. Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete
Dienststelle auszustellen.
12.2. Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen
müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich
sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche
und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
12.3. Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht
nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die
Lieferung/ Leistung an die Empfangsstelle beigefügt
sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter
Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach
Erfüllung der Leistung, und soweit nichts anderes
vereinbart ist, nach Wahl des Auftraggebers in-
10
4
nerhalb von 14 Tagen (ggf. unter Abzug eines vereinbarten
Skontos) oder inner- halb von 30 Tagen
ohne Abzug. Sie kann früher gemäß den vereinbarten
Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem
Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der
benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit
dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß
Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
13.3. Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder
der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem
Konto des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs
des Überweisungsauftrages beim Geldinstitut
des Auftraggebers.
13.4. Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger
Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15 Gerichtsstand ( 19)
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die
Gültigkeit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz
der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen
Stelle.
11
Anlage ILO
Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene
ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182
Aufgrund eines Beschlusses des Rates der Stadt Oldenburg vom 08.10.2007 und gemäß
dem Ziel des  12 NTVergG finden im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen nur
Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention
182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive
zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet
haben. Hierdurch soll im Sinne der ILO-Konvention 182 sichergestellt werden, dass die Stadt
Oldenburg nur Produkte einkauft, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.
Betroffen sind insbesondere folgende Produkte, sofern sie in Asien, Afrika oder Lateinamerika
teilweise oder vollständig hergestellt oder erzeugt wurden:
 Sportartikel (Bälle, Kleidung) und Spielwaren
 Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Lederwaren
 Natursteine, Grabsteine, Pflastersteine, Platten, Bordsteine, Diamanten
 Produkte aus Holz
 Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee
 Fischereiprodukte wie Garnelen, Shrimps usw.
 Feuerwerkskörper, Zündhölzer
Lederwaren, Gerbprodukte
1. Erklärung:
Ich/Wir erkläre/n, dass die von mir/uns angebotenen Produkte oder Teile davon nicht durch
ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. Der Produktions-/Bearbeitungsort der von
mir/uns gelieferten Produkte oder Teile davon liegt nicht in Asien, Afrika oder Lateinamerika
(bitte zutreffendes ankreuzen):
 Ja  Nein
Wenn Nein angekreuzt wurde, machen Sie bitte folgende Angaben:
a) Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile davon
liegt in Asien, Afrika oder Lateinamerika. Ein Zertifikat/Label im Sinne der ILO-Konvention
182 habe ich diesem Angebot beigefügt (eine unabhängige Zertifizierung, die bestätigt,
dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention
182 hergestellt und/oder bearbeitet wurde),
 Nein
 Ja beigefügtes Label/Zertifikat:
Anerkannt werden insbesondere folgende Nachweise (oder ein gleichwertiger Nachweis):
Hinweise:
Sofern ein Zertifikat bei der Angebotsabgabe noch nicht vorliegen sollte, ist eine Eigenerklärung
zunächst ausreichend. Das Zertifikat ist auf Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung
nachzureichen.
Falls ein gleichwertiger Nachweis vorgelegt wird, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit
dem Bieter.
12
Anlage ILO
b) Der Nachweis kann nicht durch Zertifikat, Siegel oder gleichwertigen Nachweis erbracht
werden. Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile
davon liegt in Asien, Afrika oder Lateinamerika. Ich versichere, dass das Produkt oder
Teile davon nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt und/oder bearbeitet
wurde(n) (verbindliche Zusage Ihres Unternehmens, dass das Produkt nicht mittels
ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt und/oder bearbeitet wurde; diese Bestätigung
muss auch die Aktivitäten aller Lieferanten und Subunternehmer abdecken)
 Nein
 Ja, ich/wir legen eine verbindliche Zusage nach den unten näher beschriebenen
Anforderungen vor.
c) Der Nachweis kann nicht durch Zertifikat, Siegel oder gleichwertigen Nachweis erbracht
werden. Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile
davon liegt in Asien, Afrika oder Lateinamerika. Mein Unternehmen, meine Lieferanten
und Subunternehmer haben aktive und zielführende Maßnahmen gegen den Einsatz
von Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 eingeleitet. Dies wird belegt durch
die/den beigefügte/n Selbstverpflichtung/ Verhaltenskodex/ Sozialstandard die/der von einer
Führungskraft meines Unternehmens unterzeichnet ist (Ihre verbindliche Zusage, dass
Ihr Unternehmen, Ihre Lieferanten und Subunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen
gegen den Einsatz von Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 eingeleitet haben.
 Nein
 Ja, ich/wir legen eine/n Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex/Sozialstandard nach
den unten näher beschriebenen Anforderungen vor.
Anforderungen an die Varianten b) und c)
Die Varianten b) und c) werden nur zugelassen, wenn produktbezogene Zertifikate, Siegel
oder vergleichbare Nachweise eines unabhängigen Dritten nicht vorgelegt werden können.
Dann ist eine von der Führungsebene Ihres Unternehmens unterzeichnete Selbstverpflichtung,
ein Verhaltenskodex oder Sozialstandard vorzulegen und ggf. die eingeleiteten Maßnahmen
näher zu beschreiben.
2. Besondere Vertragsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erklärung aus Ziffer 1 einzuhalten.
(2) Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Nachweise und deren Anerkennung vor.
(3) Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe
der geforderten Erklärungen und Nachweise grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes
führt.
(4) Die vorstehenden Erklärungen werden im Falle eines Zuschlages Vertragsbestandteil.
Verstößt der Auftragnehmer gegen die mit Ziffer 1 abgegebene Verpflichtung handelt es sich
um einen erheblichen Pflichtverstoß, der den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag oder
zur fristlosen Kündigung berechtigt.
(5) Hat der Auftragnehmer einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen zu vertreten,
ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Endbetrages
des Auftragswertes (ohne Mehrwertsteuer) zu verlangen.
13
Anlage Tariftreue
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten
nach demMindestlohngesetz (MiLoG)
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Bau- und Dienstleistungen zur Auftragsausführung,
welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
MiLoG vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1, in der jeweils gültigen
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes
und
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen,
die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)2, in der jeweils geltenden Fassung,
bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Ich/Wir nehmen zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die
Dauer von bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n),
wenn ich/wir mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Erklärung
verstoße (n).
1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
Stand: 17.06.2016
14
BesondereVertragsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Tariftreue-/Mindestentgelterklärung einzuhalten.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Nachunternehmer und von ihnen eingesetzte
weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach
 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten
mindestens das nach  4 Abs. 1 NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen. Gemäß
 13 Abs. 1 NTVergG sind der Auftragnehmer und die jeweiligen Nachunternehmer
verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen
Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(3) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der
Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen,
Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang,
Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Auftragnehmers
und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten Beschäftigten
zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(4) Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer haben vollständige und prüffähige Unterlagen
gemäß Absatz 1 und 2 über die eingesetzten Beschäftigten, soweit sie bei der Auftragsausführung
eingesetzt wurden, bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm
diese Unterlagen vorzulegen.
(5) Soweit Leistungen auf Nachunternehmer und von diesen auf weitere Nachunternehmer
übertragen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer bzw. Nachunternehmer, den Nachunternehmern
die für Auftragnehmer geltenden Pflichten dieser Besonderen Vertragsbedingungen
aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu
überwachen.
(6) Zur Sicherung der Einhaltung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen,
gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften
Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10
vom Hundert, des Auftragswertes als vereinbart.
Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet,
dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen
von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer
den Verstoß weder kannte noch kennen musste.
Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf
Antrag des Auftragnehmers auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
(7) Die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen durch
den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache
Verstöße gegen die Verpflichtungen der Absätze 1 bis 5 berechtigen den Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund des Auftrages.
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im
Fall der Zuschlagerteilung Vertragsbestandteil. Mir ist bewusst, dass das Fehlen dieser
Erklärung oder eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss meines Angebotes
führen kann und einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt.
Stand: 17.06.2016
15
Anlage Tariftreue AN-NU
Vereinbarung zur Einhaltung der Tariftreue-/Mindestentgeltregelungen
nach  4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Nach  13 Abs. 1 NTVergG muss sich der Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen verpflichten,
den eingesetzten Nachunternehmern Erklärungen zu den Verpflichtungen aus  4
Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Alle
daraus resultierenden Verpflichtungen sind durch den Auftragnehmer vertraglich
abzusichern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Leistung:
Zwischen (Auftragnehmer)
und (Nachunternehmer)
wird folgendes vereinbart:
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1, in
der jeweils gültigen Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben des MiLoG
und
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen,
die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)2, in der jeweils geltenden Fassung,
bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von
bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n), wenn ich/wir
mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Vereinbarung verstoße(n).
1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
Stand 17.06.2016
16
Anlage Tariftreue AN-NU
Besondere Vertragsbedingungen
(1) Der Nachunternehmer ist verpflichtet, die Erklärung von Seite 1 einzuhalten.
(2) Der Nachunternehmer verpflichtet sich, nur weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die
sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach  4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für
die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens das nach  4 Abs. 1
NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen.
(3) Gemäß  14 Abs. 1 Satz 2 NTVergG sind der Nachunternehmer und die jeweiligen weiteren
Nachunternehmer verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der
Tariftreue-/Entgeltverpflichtung auf dessen Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(4) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung
der Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen,
Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang,
Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Auftragnehmers
und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten
Beschäftigten zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit
solcher Kontrollen und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(5) Der Nachunternehmer hat vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten
Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen
vorzulegen.
(6) Soweit Leistungen auf weitere Nachunternehmer übertragen werden, verpflichtet sich der
Nachunternehmer, den weiteren Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten
dieser Besonderen Vertragsbedingungen aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten
durch die weiteren Nachunternehmer zu überwachen.
(7) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit
Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers für jeden schuldhaften Verstoß eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10 vom
Hundert, des Auftragswertes zu zahlen.
Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung erwirbt der öffentliche Auftraggeber
unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns (Nachunternehmer) zu
fordern.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
Stand 17.06.2016
17
Angebotsaufkleber
Haben Sie Ihr Angebot vollständig ausgefüllt und unterschrieben bzw. elektronisch
abgegeben und den Mantelbogen rechtsgültig unterschrieben, senden Sie diese/n
rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag an die unten genannte Stelle. Eine
persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich.
Absender/in:
Angebot für:
Angebotsfrist:
Eröffnungstermin:
Projektnummer:
An
- sofort
zustellen -
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
Industriestraße 1a, Zi. 150
26121 Oldenburg
Bitte schneiden Sie den Angebotsaufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Umschlag
BZTG Oldenburg, Lieferung von 12 Schüler-Labortischen und
einem Labortisch für Lehrkräfte
06.03.2020 12:00:00
2020OL000026
18
Anlage BB
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
(zum Verbleib beim Bieter)
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder
Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit
diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat
 an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle
aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des
Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt
sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen
müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung
qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung
der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist
mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben,
ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit
Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen
Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben;
die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit
möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen,
3.1
3.2
3.3
3.4
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis
zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der
Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht
eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses
ist zulässig. Das von der Vergabestelle
vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein
verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe
verlangt werden, sind zu dem von der Vergabedie
zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen)
des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern,
ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern),
nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern
(auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht
entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
3.5
stelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
3.6
3.7
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich
für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise
auf verschiedene Einheitspreise anderer
Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm
geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei
denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen
in "Mischkalkulationen" auf andere
Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkom-
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
mastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze
usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden
und
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder
qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst
nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
Stand Februar 2020 19
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
05.02.2020
Verfahren: 2020OL000026 - BZTG Oldenburg, Lieferung von 12 Schüler-Labortischen und
einem Labortisch für Lehrkräfte
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Schüler-Labortische für das Energielabor und 1 Labortisch für
Lehrkräfte
EUR .........................
1.1 Schüler-Labortische für das
Energielabor, Anzahl 12 und 1
Labortisch für Lehrkräfte
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Die Leistungsbeschreibung über die zu liefernden
Labortische finden Sie bei den Leistungskriterien.
Beantworten Sie bitte hier sämtliche Fragen.
Das BZTG beschult als zentraler Standort für die
Ausbildung im Bereich Energietechnik die elektronischen
Ausbildungsberufe sowie im Vollzeitbereich das Berufliche
Gymnasium, die Fachoberschule für Technik und die
Technikerschule. Die vorhandenen ca. 30 Jahre alten
Laborarbeitsplätze sind technisch überholt und entsprechen
nicht mehr den aktuellen Sicherheitseinrichtungen.
Der Fachunterrichtsraum besteht aus 4 Tischreihen mit je 3
mit einander verbundenen Schüler-Laborarbeitsplätz en (für
je 6 Schülerarbeitsplätze). Die Versorgungsleitungen in
jeder Tischreihe sind über einen Bodenauslass zugänglich.
In jeder Tischreihe ist ein einmaliger Bodenauslass, in der
Tischreihe am Laborarbeitsplatz ganz links, integriert. Es
wird empfohlen, vor Angebotsabgabe die Örtlichkeiten vor
Ort zu besichtigen.
Die Schüler-Laborarbeitstisch e sollen mit einem zwei
Etagen Didaktrahmen, einer Schwenkeinheit, einem
Energieturm und einem Rollcontainer für die
Laborausstattung ausgestattet sein.
Der Energieturm soll sich im rechten Bereich auf dem
Labortisch befinden. Er stellt im Unterricht an Prüfbuchsen
im Bereich der Schütz- und Installationstechnik alle
Spannungen zur Verfügung. Bei Vermittlung dieser
Unterrichtsinhalte kann die Schwenkeinheit verschlossen
bleiben. Vorteil: Sie kann so nicht während des Unterrichtes
ablenken und ist vor Beschädigungen geschützt.
Wir haben uns bei den Labortischen für die Lösung
Schwenkeinheit wegklappbar auf der linken Seite
ausgesprochen. Hauptgrund für diese Entscheidung war u.
a., dass die Schülerinnen und Schüler für
Unterrichtszwecke in der Regel nur eine einfache
Spannungsversorgung benötigen. Die Schule unterrichtet
daneben auch Schülerinnen und Schüler wie die Techniker,
denen eine hochwertige Laborausstattung zur Verfügung zu
stellen ist, mit denen anspruchsvollere Laborübungen
durchzuführen sind. Nur in diesen Fällen wären für
Messübungen die Netzteile aufzuklappen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/3
20
Lieferadresse / -Termine
BZTG Oldenburg, Ehnernstraße 132,
26121 Oldenburg
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
21
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
05.02.2020
Verfahren: 2020OL000026 - BZTG Oldenburg, Lieferung von 12 Schüler-Labortischen und
einem Labortisch für Lehrkräfte
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
22
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
05.02.2020
Verfahren: 2020OL000026 - BZTG Oldenburg, Lieferung von 12 Schüler-Labortischen und
einem Labortisch für Lehrkräfte
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Fragen so formuliert sind, dass die Antwort "ja" immer Ihre Eignung bestätigt, d.h. keine
Verurteilung/Insolvenz/.. . vorliegt.
2 Hinweis zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datensch utz oder unter 0441 235-4444.
3 Erklärung zum AEntG und MiLoG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegese tz oder das Mindestlohngesetz
mit
einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von
der
Auftragsvergabe nach  21 AEntG oder  19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Schwarzarbeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Weiterhin erkläre ich/erklären wir, dass ich/ wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind.
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
6 Referenzen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Legen Sie mindestens 3 Referenzen für mit der Ausschreibung vergleichbare, bereits ausgeführte Leistungen, vor. Zu jeder
Referenz ist
ein Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten zu benennen.
7 Nachunternehmereinsatz
K.O.-Kriterium: Nein
Beabsichtigen Sie Teilleistungen an Nachunternehmer zu übertragen, nennen Sie bitte an dieser Stelle
- die Teilleistung
- Name und Anschrift des Nachunternehmers
Kann das Unternehmen namentlich noch nicht benannt werden, muss dies spätestens vor Zuschlagserteilung, ggf. auf Anforderung
des
Auftraggebers erfolgen.
Die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile kann nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere Unternehmen
(Nachunternehmer) übertragen werden.
Als Nachunternehmer werden nur Firmen beauftragt,
- die die geforderten Eignungs- und Zuverlässigkeitskriterien erfüllen,
- die sich verpflichten, die übertragenen Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen,
- die die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen,
Kriterienkatalog - 1/9
23
- die bei Erfüllung einer Dienstleistung eine Erklärung zur Tariftreue (Anlage AN-NU) abgegeben haben und
- die bei Erfüllung einer Lieferleistung eine Erklärung zur ILO-Konvention 182 (Anlage ILO) abgegeben haben.
8 Erklärung Insolvenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung
der Geschäfte
durch Insolvenzverwalter -  22 InsO).
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
9 Registergericht/Genehmigu ngsbehörde [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte machen Sie folgende Angaben:
- Eintrag im öffentlichen Register unter: HRA, HRB, GnR oder VR
- Registernummer
- zuständiges Registergericht/Genehmigu ngsbehörde
10 Bevorzugter Bewerber
K.O.-Kriterium: Nein
Laut beigefügten Nachweis bin ich/sind wir bevorzugter Bewerber als...
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] ...Werkstätte für Behinderte (0)
[ ] ... Blindenwerkstätte (0)
Nur eine Antwort wählbar
11 Ausländische Unternehmen
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat / Staat des WTO-Abkommens bzw.
einem anderen Staat (bitte Nennung des Staates, soweit es sich nicht um einen EWR-Staat / Staat des WTO-Abkommens handelt):
12 Nachweise/Präqualifikatio n
K.O.-Kriterium: Nein
Die Nachforderung von Nachweisen zur Bestätigung der vorgenannten Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung wird vorbehalten.
Falls der Nachweis durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeic hnis zugelassen ist, geben Sie nachfolgend bitte Name und
Präqualifikations-Nummer an:
13 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss
von
weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
14 Bewerber-/Bietergemeinsch aft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Erfolgt die Abgabe des Teilnahmeantrages/des Angebotes durch eine Bewerber-/Bietergemeinsch aft?
Bewerber-/Bietergemeinsch aften haben mit ihrem Teilnahmeantrag/Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet
ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/9
24
Kriterienkatalog - 3/9
25
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
05.02.2020
Verfahren: 2020OL000026 - BZTG Oldenburg, Lieferung von 12 Schüler-Labortischen und
einem Labortisch für Lehrkräfte
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Schüler-Labortische für das Energielabor, Anzahl 12 und 1 Labortisch für Lehrkrä
1.1 Energielabor / Anforderungen zum Lieferumfang [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird bestätigt, dass 12 Labortische mit 12 rollbaren Unterschränken für 24 Schülerarbeitsplätze und 1 Labortisch mit
einem 2.
Tisch und mit 2 rollbaren Unterschränken als Lehrkräftearbeitsplatz ausgeliefert werden. Die Spezifikationen ergeben sich aus
den
nachstehend aufgeführten Leistungskriterien.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Hinweise zu Abständen und Verkehrswegen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wir sichern zu, dass wir nachstehende aufgeführte Mindestabstände einhalten.
Der Abstand zwischen den hintereinanderstehenden Labortischreihen soll mindestens 1,10 m betragen. In die Didaktrahmen werden
Lehrmittel eingehängt, die auch nach hinten heraus aus dem Rahmen ragen. Bei diesem Abstand wird gewährleistet, dass ein
Mindestabstand von 1 m eingehalten wird.
Zwischen den Labortischreihen und den an der Wand stehenden Lehrmittelschränken ist eine Gangbreite von mindesten 1 m Breite
einzuhalten. Damit wird sichergestellt, dass ein zu den Labortischen führender Längsweg als Flucht- und Rettungsweg mit einer
Mindestbreite eingerichtet ist.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Labortische in Tischreihen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wir bestätigen, dass wir die 12 Labortische mit der Anordnung 4 Tischreihen mit je 3 mit einander verbundenen
Schüler-Labortische
(Tischreihe: 6 Schülerarbeitsplätze) bereitstellen und sie an die vorhandenen Versorgungsanschlüsse im Bodenauslass
anschließen.
Die Versorgungsleitungen zu jeder Tischreihe sind nur über einen Bodenauslass zugänglich. Dieser befindet sich in jeder
Tischreihe
nur einmal auf dem Fußboden ganz links, im Fensterbereich.
Der Abstand der einzelnen Bodenauslässe zwischen den Tischreihen beträgt ca. 1.90 m. Zur Fensterfront  vom Heizkörper
entfernt
sind es rd. 30 cm. Um den Sicherheitsabstand zu den Schränken hin zu gewährleisten, müssen die neuen Labortische gegenüber
den
bisherigen etwas dichter an der Fensterfront stehen, bei einer Labortischbreite von 1,80 m. Da die Versorgungsleitungen wegen
der
Beinfreiheit vom Bodenauslass nicht direkt nach oben geführt werden können, muss auf dem Fußboden ein ca. 30 cm langer
Kabelkanal installiert werden. Dann wäre im Fensterbereich / an der Seite des Labortisches eine senkrechte Anbindung möglich.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Beschreibung Leistungsumfang Labortische [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird zugesichert, dass die Labortische die nachstehende Mindestausstattung enthalten:
 Die Grundfarbe der Tische und Unterschränke ist Lichtgrau.
 Die Tischplatte muss eine mindestens 30 mm starke Mehrschichtplatte sein, wobei die Oberseite aus einem mindestens 0,8 mm
starken HPL-Werkstoff nach DIN 16926 bestehen muss. Die umlaufende Kante muss mit einem mindestens 3mm starken
PP-Umleimer versehen werden.
 Der Tischrahmen muss Stabil sein und maximale Beinfreiheit bieten.
 Der Tisch hat insgesamt eine Tiefe von ca. 800 mm, eine Breite von ca. 1.800 mm und eine Höhe von ca. 770 mm.
 Die Tischbeine sind aus einem Profil herzustellen. In dem Profil muss ein Kabelkanal integriert sein, der von außen zu
öffnen ist. Der
Kabelkanal muss einen Spielraum für eine weitere Leitung enthalten, um bei späteren evtl. Ergänzungen / Veränderungen in den
Labortischen weitere Leitungen verlegen zu können.
 Die Tische einer Reihe müssen schon aus Stabilitätsgründen miteinander fest verbunden sein, sodass sie eine Einheit ergeben.
Kriterienkatalog - 4/9
26
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.5 Beschreibung Anforderungen Sicherheit Labortische [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wir sichern zu, dass die elektrische Ausrüstung der Tische den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Wir als Aufsteller
der
Anlage gewährleisten, dass die Zusammenstellung der Betriebsmittel diesen Vorschriften genügt und wir werden mindestens u. a.
folgende Betriebsmittel für jeden Tisch verbauen:
 Not-Aus,
 Motorschutzschalter 16A mit Unterspannungserkennung,
 RCD Typ B mit 30 mA. Hier gewährleisten wir, dass an jedem dieser RCD zwei Frequenzumrichter mit einer Ausgangstaktung von
bis zu 20 MHz betrieben werden können.
 Alle Tische sind einzeln vom Lehrerpult aus zuschaltbar.
 Alle Betriebsmittel müssen möglichst sicher gegen Fremdspannung an den Buchsen sein, um zu verhindern, das falsches stecken
zur Zerstörung der Betriebsmittel führt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.6 Vorgaben für spätere einfache Instandsetzungsarb. [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird zugesichert, dass die elektrischen Geräte jeweils für sich stehen, sie sollen nach dem Kastenprinzip aufgebaut sein.
Somit ist
möglich, wenn z.B. ein Netzteil defekt ist, Verschraubungen auf der Frontplatte zu lösen, anschließend das Gerät zu
entnehmen und
z.B. einen Stecker abzuziehen. Das defekte Gerät könnte jetzt zur Reparatur eingeschickt werden, ohne dass der Einsatz einer
Fachfirma / eines Elektrikers vor Ort nötig war.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.7 Beschreibung Anforderung an einen Didaktrahmen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird bestätigt, dass für die Labortische der Schülerarbeitsplätze ein zwei Etagen Didaktrahmen mitgeliefert wird, der
sich über die
gesamte Breite des Tisches erstreckt.
Weiterhin sichern wir den nachstehenden Aufbau und Verwendung des Rahmens zu:
 In den Rahmen werden Lehrmittel im Format A4 eingehängt. Hierbei ist zu beachten, dass das Maximalgewicht der Lehrmittel bei
ca.
30 kg liegt. Dieses Gewicht muss von dem Rahmen aufgenommen werden, ohne das er sich verdreht und sich Betriebsmittel aus dem
Rahmen lösen.
 An den Rahmen wird eine Rasterwand gehängt. (Größe ca. 800 mm breit und in der Höhe der beiden Etagen des Rahmens.
Rastergröße (10*5) mm
 Die Rasterwand muss einfach demontierbar sein, damit anstelle der Rasterwand A4-Formate eingehängt werden können.
 Auf der Vorderseite der Rahmen müssen metrische Schiebemuttern integrierbar sein, damit über Stehbolzen weitere
Betriebsmittel
an den Rahmen angebracht werden können. Für jeden Rahmen müssen 24 der integrierbaren Schiebemuttern mitgeliefert werden.
Eine vergleichbare Lösung ist zulässig.
 Die Rahmen müssen eine V-Nut zur Aufnahme der unteren Seite der A4 Formate besitzen um die Platten zu fixieren. Darüber
hinaus
muss in der oberen Aufnahme eine Bürste vorhanden sein, welche die A4-Platte ebenfalls in der gewünschten Position hält und
ein
Klappern der Betriebsmittel im Rahmen vermeidet.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.8 Montage der Didaktrahmen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird zugesichert,
 dass die Rahmen mit einem L-Profil auf den Tischen mit Rändelschrauben verschraubbar sind. Die Schrauben müssen von dem
Tischbeinprofil aufgenommen werden, da eine Verschraubung mit eingeklebten Muttern in die Tischplatte nicht langlebig genug ist.
 Aus benötigten Platzgründen befindet sich die Vorderseite des Rahmens, wenn der Rahmen mit dem Tisch verschraubt ist, in
einem
Abstand von ca. 60 cm bezogen auf die Vorderkante des Tisches.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 5/9
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1.9 Ablage von Rahmen und Rasterwand [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird zugesichert, dass
 sowohl der Rahmen als auch die Rasterwand auf der Rückseite des Tisches einhängbar sind.
 Es ist möglich, zuerst die Rasterwand auf der Rückseite des Labortisches einzuhängen und
 anschließend den Didaktrahmen einzuhängen. Die Füße des Rahmens stehen hierbei nach oben und befinden sich oberhalb der
Tischplatte. Die Füße dürfen nicht in den Durchgang ragen und liegen bündig am Energieturm, wenn der Rahmen in die Halterung
eingehängt wird.
 Für die erste Labortischreihe muss wegen des angrenzenden Labortischarbeitsplatzes für die Lehrkräfte eine Sonderlösung
für die
Anbringung des Didaktrahmens und der Rasterwand gefunden werden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.10 Beschreibung Unterschrank für die Labortische [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Lieferung in nachstehender Ausstattung wird bestätigt:
es sind für jeden Schülertisch ein Unterschrank und für den Lehrertisch zwei Unterschränke vorzusehen. Sie sind in Lichtgrau
auszuführen und stehen auf Rollen. Sie werden mit einer Tür verschlossen. In den Schränken befinden sich Schubladen.
 Die Schränke werden auf der jeweils rechten Seite der Tische unterhalb der Tischplatte geschoben. Hier befindet sich oberhalb
der
Tischplatte der Energieturm, sodass unterhalb des Tisches der maximale Platz vorhanden ist.
 Die Höhe der Schränke muss mit der Tischplatte abschließen. Ein eventueller Luftspalt muss geschlossen werden, da dieser von
den Schülern zur Müllablage genutzt wird.
 Die Tiefe der Schränke muss mindestens 700 mm tief sein, Mindestbreite: siehe nachstehend.
 Der Verschluss der Schränke muss beim Öffnen ein gut hörbares Geräusch von sich geben, damit die Lehrkraft hören kann,
wenn
der Schrank im Unterricht geöffnet wird, ohne das die darin befindlichen Betriebsmittel zur Verwendung kommen sollen. Eine
abschließbare Lösung ist nicht gewollt.
 Es sind vier Fachböden mit Kante (Kantenhöhe ca. 5 cm) in den Rollschränken vorzusehen. Diese müssen eine effektiv nutzbare
Breite von mindestens 33 cm aufweisen, sodass hier A4-Formate eingelegt werden können. Die Fachböden müssen als Schublade
ausgeführt werden und in der Höhe frei im Unterschrank verteilt werden können.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.11 Beschreibung Energieturm [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Lieferung in nachstehender Ausführung wird bestätigt:
Er befindet sich oben rechts auf den Tischen. Er muss möglichst flach und mit einer geringen Tiefe ausgeführt werden. Die
tatsächliche Größe ergibt sich aus der Bestückung mit den notwendigen Steckern und Betriebsmitteln. Der Energieturm ist
unabhängig von den Betriebsmitteln in der Schwenkeinheit zu betreiben.
Im Energieturm sind unterzubringen:
 Notwendige Sicherheitseinrichtungen für den Tisch wie z.B. Not-Aus.
 Schlüsselschalter mit drei Positionen:
- Position 0: Der Energieturm ist deaktiviert. Lediglich die 230V-Steckdosen stehen unter Spannung
- Position 1: Die Wechselspannungsquelle und die Gleichspannungsquelle werden zugeschaltet (max. 24V)
- Position 2: Jetzt sind alle Spannungen am Energieturm eingeschaltet
 Transformator für AC-Kleinspannung 24V/5A abgesichert mit frontseitig bedienbarer thermomagnetischer Sicherung.
 Festspannungsnetzteil für DC-Kleinspannung 24V/8A, kurzschlussfest, mit Überlast- Überspannungs- und Überhitzungsschutz,
sowie sicher gegenüber Fremdspannung.
 Der Transformator und das Netzteil müssen einen Schalter auf der Front haben, mit dem sie ein- und ausgeschaltet werden
können.
Beide müssen für den Betrieb von 24V-Schützen geeignet sein und bis zu 6 Schütze gleichzeitig schalten können, d.h. sie
müssen
u.a. die Aufgabe eines Steuertransformators wahrnehmen und das Netz trennen um Störungen im speisenden Schulnetz zu
vermeiden.
 Zwei 5*16A CEE-Steckdosen.
 5 Sicherheitslaborbuchsen, die das Drehstromnetz abbilden und Kontrollleuchten die anzeigen, wenn die Buchsen eingeschaltet
sind. Diese 5 Sicherheitslaborbuchsen müssen für die Schüler schaltbar gemacht werden. Soll heißen: Nach einer Messung
schaltet
der Schüler die Spannung ab, jetzt können Änderungen am Versuchsaufbau vorgenommen werden. Im Anschluss kann die Spannung
vom Schüler wieder selbstständig zuschaltet werden, ohne das hierfür der gesamte Energieturm über den Schlüsselschalter
Spannungsfrei geschaltet werden muss.
 Vier 230V-Steckdosen. Diese Steckdosen sind unabhängig vom Rest des Tisches. Sie müssen immer unter Spannung stehen. Hier
sollen Laptop und ähnliches betrieben werden. Sie müssen für die Schüler schaltbar gemacht werden. Pro Schalter max. zwei
Steckdosen.
 Vier CAT 6 LAN-Netzwerkdosen mit Crimpanschluss.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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1.12 Beschreibung Schwenkeinheit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 6/9
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Die Ausführung mit nachstehenden Funktionen wird bestätigt:
Die Betriebsmittel in der Schwenkeinheit sind endgültig eingeschaltet,
wenn der Tisch vom Lehrerplatz freigegeben ist und die Schwenkeinheit geöffnet wird,
und abgeschaltet,
wenn die Schwenkeinheit geschlossen oder vom Lehrerpult aus abgeschaltet wird.
Die Schwenkeinheit kann an jedem Tisch lokal geöffnet und geschlossen werden. Wenn die Schwenkeinheit geschlossen ist, müssen
sich die Betriebsmittel in einem geschlossenen Gehäuse befinden, sodass von außen kein Zugriff, auch nicht von unter dem Tisch
erfolgen kann. Der Hubzylinder muss so in dem Tisch integriert sein, sodass die Quetschgefahr minimiert wird.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.13 Sicherungseinrichtung Schwenkeinheit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird zugesichert, dass es muss möglich ist, vom Lehrer-PC aus ein Limit für die maximale Ausgangsspannung an den Klemmen
der AC- und DC  Versorgung vorzugeben. Hierdurch wird verhindert, dass die Schüler durch falsche Bedienung eine gefährliche
Berührungsspannung an die Klemmen legen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.14 Bedienungsvorgaben für die Schwenkeinheit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird zugesichert, dass alle Betriebsmittel innerhalb der Schwenkeinheit über eine Bedieneinheit zentral gesteuert werden
können.
Darüber hinaus ist es möglich vom Lehrerplatz aus auf diese Einheiten zuzugreifen. Hierbei können Vorgabewerte an die
einzelnen
Tische gegeben werden. Es können Messwerte lokal und/oder zentral ausgelesen und über das Netzwerk im Klassenraum z.B. auf
dem Beamer präsentiert werden. Die Messwerte können von den Schülern über geeignete Schnittstellen auf die vorhandenen PC
geladen und ausgewertet werden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.15 Ausstattung Schwenkeinheit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird bestätigt, dass die Schwenkeinheit mit nachstehender Ausführung ausgestattet ist:
 Ein Labornetzteil für Gleichspannung (hierbei handelt es sich um Mindestwerte)
- Spannungsbereich: 0-36 V
- Strombereich:0-10 A
- Leistung: 300 W
- Restwelligkeit: < 5 mV rms
 Eine AC-Quelle für Wechselspannung nicht erdfrei (hierbei handelt es sich um Mindestwerte)
- Spannungsbereich 0-230V
- Strombereich 0-10A
 Ein Frequenzgenerator (hierbei handelt es sich um Mindestwerte)
- Kurzschlussfest mit 30Vss
- Dargestellte Funktionen: Sinus, Dreieck, Rechteck, Sägezahn usw.
- Frequenz: 1 Hz bis 200 kHz
- Ausgabe über BNC-Buchse
 Einen Drehstromgenerator für Kleinspannung mit einstellbarer Spannung und einstellbarer Frequenz (hierbei handelt es sich um
Mindestwerte)
- Spannung von 0-10V effektiv
- Frequenz: Sinus von 1 Hz bis 100 Hz
- Strom 400 mA
 Eine AC-Festspannungsquelle 12V und mindestens 0,2A
 Eine DC-Festspannungsquelle für Grundlagenversuche +/-5V und +/-12V bei einem Strom von mindestens 1 A
 Zwei Multimeter um Spannung und Strom gleichzeitig messen zu können
- Die Messwerte werden an die zentrale Bedieneinheit geleitet und dort ausgegeben. Darüber hinaus ist es möglich die
Messergebnisse über das Netzwerk des Raumes auf PC ausgegeben. Es kann eine Visualisierung mittels Beamer erfolgen
- Es muss möglich sein Messungen über einen längeren Zeitraum durchzuführen. Hierbei muss eine Schreiberfunktion vorhanden
sein, die es ermöglicht z.B. die Sprungantwort eines Regelkreises aufzuzeichnen, und die dabei entstehende Kurve grafisch
darzustellen, d.h. das Messgerät muss automatisch in festen Intervallen immer wieder eine neue Messung auslösen und die
Ergebnisse in eine Datenbank ablegen. Diese Datenbank muss mit Standartprogrammen auswertbar sein.
- Es muss sowohl eine automatische als auch eine manuelle Bereichswahl möglich sein. Was muss gemessen werden: (hierbei
handelt es sich um Mindestwerte)
- Spannung bis 1000V
- Strom bis 20 A
- Widerstand bis 30 Megaohm
- Kapazität bis 40 mF
Kriterienkatalog - 7/9
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- Diodentester
- Durchgangsprüfer
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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1.16 Lehrkräftearbeitsplatz / Schülerlabortisch [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Beschreibung der Unterschiede zwischen Lehrkräftearbeitsplatz und Schülerlabortisch:
Es wird die nachstehende Ausstattung bestätigt.
Der Lehrkräftelabortisch muss auf der rechten Seite einen fest verbundenen Unterschrank besitzen, in dem die Leistung für die
Schülerarbeitsplätze freigeschaltet werden kann. Hier muss auch eine zentrale Abschaltung, sowie ein Not-Aus vorhanden sein.
Der Lehrkräftelabortisch besteht im Grunde aus zwei Tischen die nebeneinander gestellt werden. Der rechte Tisch wird
ausgestattet
wie ein Schülerlabortisch. Hier können Demonstrationen durchgeführt werden. Zusätzlich erhält er einen Unterbau, der die
Freischaltung für die Schülerarbeitsplätze beinhaltet.
Der linke Tisch ist für die Aufnahme des PCs gedacht und dient dem Lehrer als Schreibtisch. Hier werden die beiden rollbaren
Unterschränke auf der rechten und linken Seite untergeschoben.
Beide Tische werden bündig an der ersten Tischreihe aufgestellt. Der Bodenauslass befindet sich hier rechts, im Fensterbereich.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.17 Montage sämtlicher Arbeitsplätze [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird zugesichert, dass
sämtliche Installationsarbeiten der Zulieferer erledigt. Der Zulieferer übergibt die gesamte Laborausstattung betriebsfertig
(einschließlich Lieferung, Montage, Installationen und Übergabe) an die Schule. Es werden keine Gewerke von Seiten der Schule
für
die Aufstellung beauftragt. Hier ist auch die Einbindung der neuen Not-Aus in die Not-Aus-Kette des Raumes inbegriffen.
Gleiches gilt
für den Anschluss der Netzwerkleitungen.
Die Demontage der alten Labortische und der Rückbau der Elektroleitungen erfolgt von der Schule. Die Schule stellt die
Versorgung
mit Strom und Netzwerk zur Verfügung.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.18 Hinweis zur Anlieferung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hinweis zur Kenntnis genommen, Energielabor befindet sich im 2. Stockwerk. Ein Fahrstuhl ist vorhanden, Türmaße: Breite 910
mm,
Höhe 2000 mm, Tiefe 1300 mm.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.19 Ergänzung Angebot mit aussagekräftigen Dokumenten [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird zugesichert, dass dem Angebot aussagekräftige Dokumente (z. B. technische Informationen, Abbildungen und/oder
Zeichnungen) beigefügt sind, aus denen die technischen sowie alle im Leistungsverzeichnis geforderten Angaben hervorgehen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.20 Fracht und Verpackung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird bestätigt, dass im Angebot die Verpackungs- und Frachtkosten inklusive der Transportversicherung enthalten sind.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog - 8/9
30
Nur eine Antwort wählbar
1.21 Frei Verwendungsstelle [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Es wird bestätigt, dass im Angebot das Abladen, Einbringen und Aufstellen der Labortische frei Verwendungsstelle umfasst.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 9/9
31
Name Dateiname Größe MIME-Type
32
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/02/42c743f7-5e8d-46a5-8808-fcfa6aaea87f.html
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