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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - DE-Frankfurt am Main
Unternehmens- und Managementberatung
Dokument Nr...: 330754-2018 (ID: 2018072809545690485)
Veröffentlicht: 28.07.2018
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DE-Frankfurt am Main: Unternehmens- und Managementberatung
2018/S 144/2018 330754
Bekanntmachung eines Prüfungssystems Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb ja
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Deutsche Bahn AG
Kleyerstraße 25
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf Beraterleistungen GS.EA 31
Zu Händen von: Klaus Kemme
60326 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 6926552260
E-Mail: [1]klaus.kemme@deutschebahn.com
Fax: +49 6926552350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: [2]http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils:
[3]http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftragg
eber_db/bedarfsschwerpunkte.html
Weitere Auskünfte erteilen die oben genannten Kontaktstellen
Weitere Unterlagen verschicken die oben genannten Kontaktstellen
Teilnahmeanträge oder Bewerbungen sind zu richten an die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand des Prüfungssystems
II.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Ständiges Präqualifikationssystem für Beraterleistungen (keine
Ingenieurleistungen, keine Zertifizierungsleistungen, keine
IT-Dienstleistungen (IT/TK), keine Marktforschung, keine M&A-Beratung,
keine Rechtsberatung, kein Headhunting / Outplacement sowie auch keine
Schulungs- / Trainings- / Coachingleistungen)
II.2)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene
Tätigkeiten
II.3)Beschreibung der Bauleistungen, Dienstleistungen oder Waren, die
durch ein Prüfungssystem beschafft werden sollen:
Klassische Beraterleistungen, d. h. im Wesentlichen
Managementberaterleistungen (keine Ingenieurleistungen, keine
Zertifizierungsleistungen, keine IT-Dienstleistungen (IT/TK), keine
Marktforschung, keine M&A-Beratung, keine Rechtsberatung, kein
Headhunting / Outplacement sowie auch keine Schulungs- / Trainings- /
Coachingleistungen)
II.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
79410000
II.5)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Qualifizierung für das System:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen: Im Rahmen dieses
Präqualifikationsverfahrens erhält der Präqualifikant die Möglichkeit,
seine Eignung zur Erbringung der unterschiedlichen Beratungsleistungen
darzulegen. Im Mittelpunkt dieses Präqualifikationsverfahrens steht die
Erhebung von Informationen über die Fach- und Branchenkompetenz,
Erfahrung und das Leistungsvermögen des Präqualifikanten zur Erbringung
der jeweiligen Beratungsleistungen.
Details unter
[4]http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftragg
eber_db/bedarfsschwerpunkte.html (Auswahl Beraterleistungen)
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird: Die Entscheidung erfolgt auf Basis der in den
Präqualifikationsunterlagen zu machenden Angaben. Die Aufnahme ins
Unternehmerverzeichnis erfolgt, wenn die allgemeinen Nachweise und die
Nachweise der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die
Auftragstypen gelingen. Details unter
[5]http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftragg
eber_db/bedarfsschwerpunkte.html (Auswahl Beraterleistungen)
III.1.2)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Abschnitt V: Verfahren
IV.1)Zuschlagskriterien
IV.1.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.1.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
GS.EA 31 / Präqualifikation
IV.2.2)Dauer der Gültigkeit des Prüfungssystems
Unbestimmte Dauer
IV.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Das Prüfungssystem wird verlängert: ja
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Erste Veröffentlichung unter // [6]2002/S 231-184125
(versandt am 21/11/2002)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten
verwenden der Auftraggeber und Unternehmen gemäß den gesetzlichen
Vorgaben aus dem GWB und der SektVO grundsätzlich Geräte und Programme
für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel).
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
52123 Bonn
Deutschland
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
siehe Ziffer VI.3.1
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26.7.2018
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References
1. mailto:klaus.kemme@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/
3. http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftraggeber_db/bedarfsschwerpunkte.html
4. http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftraggeber_db/bedarfsschwerpunkte.html
5. http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftraggeber_db/bedarfsschwerpunkte.html
6. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:184125-2002:TEXT:DE:HTML
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