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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - DE-Frankfurt am Main
Unternehmens- und Managementberatung
Dokument Nr...: 330754-2018 (ID: 2018072809545690485)
Veröffentlicht: 28.07.2018
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  DE-Frankfurt am Main: Unternehmens- und Managementberatung
   2018/S 144/2018 330754
   Bekanntmachung eines Prüfungssystems  Versorgungssektoren
   Richtlinie 2004/17/EG
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb ja
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Deutsche Bahn AG
   Kleyerstraße 25
   Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf Beraterleistungen GS.EA 31
   Zu Händen von: Klaus Kemme
   60326 Frankfurt am Main
   Deutschland
   Telefon: +49 6926552260
   E-Mail: [1]klaus.kemme@deutschebahn.com
   Fax: +49 6926552350
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des Auftraggebers: [2]http://www.deutschebahn.com
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftragg
   eber_db/bedarfsschwerpunkte.html
   Weitere Auskünfte erteilen die oben genannten Kontaktstellen
   Weitere Unterlagen verschicken die oben genannten Kontaktstellen
   Teilnahmeanträge oder Bewerbungen sind zu richten an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
   Abschnitt II: Gegenstand des Prüfungssystems
   II.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
   Ständiges Präqualifikationssystem für Beraterleistungen (keine
   Ingenieurleistungen, keine Zertifizierungsleistungen, keine
   IT-Dienstleistungen (IT/TK), keine Marktforschung, keine M&A-Beratung,
   keine Rechtsberatung, kein Headhunting / Outplacement sowie auch keine
   Schulungs- / Trainings- / Coachingleistungen)
   II.2)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene
   Tätigkeiten
   II.3)Beschreibung der Bauleistungen, Dienstleistungen oder Waren, die
   durch ein Prüfungssystem beschafft werden sollen:
   Klassische Beraterleistungen, d. h. im Wesentlichen
   Managementberaterleistungen (keine Ingenieurleistungen, keine
   Zertifizierungsleistungen, keine IT-Dienstleistungen (IT/TK), keine
   Marktforschung, keine M&A-Beratung, keine Rechtsberatung, kein
   Headhunting / Outplacement sowie auch keine Schulungs- / Trainings- /
   Coachingleistungen)
   II.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   79410000
   II.5)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Qualifizierung für das System:
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen: Im Rahmen dieses
   Präqualifikationsverfahrens erhält der Präqualifikant die Möglichkeit,
   seine Eignung zur Erbringung der unterschiedlichen Beratungsleistungen
   darzulegen. Im Mittelpunkt dieses Präqualifikationsverfahrens steht die
   Erhebung von Informationen über die Fach- und Branchenkompetenz,
   Erfahrung und das Leistungsvermögen des Präqualifikanten zur Erbringung
   der jeweiligen Beratungsleistungen.
   Details unter
   [4]http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftragg
   eber_db/bedarfsschwerpunkte.html (Auswahl Beraterleistungen)
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird: Die Entscheidung erfolgt auf Basis der in den
   Präqualifikationsunterlagen zu machenden Angaben. Die Aufnahme ins
   Unternehmerverzeichnis erfolgt, wenn die allgemeinen Nachweise und die
   Nachweise der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die
   Auftragstypen gelingen. Details unter
   [5]http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftragg
   eber_db/bedarfsschwerpunkte.html (Auswahl Beraterleistungen)
   III.1.2)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   Abschnitt V: Verfahren
   IV.1)Zuschlagskriterien
   IV.1.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung aufgeführt sind
   IV.1.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
   GS.EA 31 / Präqualifikation
   IV.2.2)Dauer der Gültigkeit des Prüfungssystems
   Unbestimmte Dauer
   IV.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Das Prüfungssystem wird verlängert: ja
   Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
   überprüfen: Erste Veröffentlichung unter // [6]2002/S 231-184125
   (versandt am 21/11/2002)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten
   verwenden der Auftraggeber und Unternehmen gemäß den gesetzlichen
   Vorgaben aus dem GWB und der SektVO grundsätzlich Geräte und Programme
   für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel).
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   52123 Bonn
   Deutschland
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
   mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
   GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung
   der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
   Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
   Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
   setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
   innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die
   Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind  bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist
   gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
   verwiesen.
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   siehe Ziffer VI.3.1
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26.7.2018
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References
   1. mailto:klaus.kemme@deutschebahn.com?subject=TED
   2. http://www.deutschebahn.com/
   3. http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftraggeber_db/bedarfsschwerpunkte.html
   4. http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftraggeber_db/bedarfsschwerpunkte.html
   5. http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftraggeber_db/bedarfsschwerpunkte.html
   6. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:184125-2002:TEXT:DE:HTML
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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