Ausschreibung: Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaik - DE-Oranienburg Stadtplanung Landschaftsgestaltung Dokument Nr...: 903874-2024 (ID: 2024042507405135889) Veröffentlicht: 25.04.2024 * Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaik UVGO/FBT-0082/2024-61: Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaik VO: UVgO Vergabeart: Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Bekanntmachung Angaben zum Auftraggeber Bezeichnung Stadt Oranienburg,der Bürgermeister Kontaktstelle Zentrale Vergabestelle, Haus 1 Postanschrift Schloßplatz 1 Ort 16515 Oranienburg E-Mail sakk@oranienburg.de URL http://www.oranienburg.de Art und Umfang der Leistung Zur Steuerung der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll ein Konzept erarbeitet werden. Dieses soll anhand von zu definierenden Kriterien die Freiflächen im Stadtgebiet auf Ihre Eignung hin untersuchen und kategorisieren. Auf Grundlage dieses Konzepts sollen eingehende Anträge auf Aufstellung entsprechender Bebauungspläne bewertet und ggf. auch untereinander abgewogen werden können. Im Rahmen des Konzepts sollen zudem Kriterien definiert werden, die Vorhaben erfüllen müssen, damit die Stadt überhaupt Planverfahren einleitet. Dies schließt naturschutzfachliche Aspekte und Aspekte der finanziellen Teilhabe mit ein. Um die Ausschreibung möglichst offen hinsichtlich der Methodik zu gestalten, wird kein konkretes Vorgehen vorgeschlagen. Stattdessen werden die Anforderungen an das Konzept und die Herangehensweise definiert. Im Rahmen der Angebotsphase ist zu skizzieren, mit welcher Herangehensweise und welcher Methodik diese Anforderungen erfüllt werden können. Anforderungen an das zu erstellende Steuerungskonzept und an die Vorgehensweise 1. Das Konzept steuert auf Grundlage nachvollziehbarer und transparenter Kriterien die Errichtung von PV-FFA unter Berücksichtigung des Landschaft-, Natur- und Bodenschutzes, der Kapazitäten im Stromnetz und trägt wirksam zur Vermeidung der Zersplitterung der Landschaft bzw. Entstehung eines "Flickenteppichs" bei. 2. Aus dem Konzept lässt sich die Eignung einer konkreten Fläche oder eines konkreten Vorhabens transparent und nachvollziehbar ableiten. Um die steuernde Wirkung zu entfalten und gleichzeitig als verwaltungsinterne Arbeits- und Bewertungshilfe zu dienen, leistet das Konzept den wesentlichen Teil der Abwägung von Flächen oder potenzieller Vorhaben untereinander. Der Aufwand und Detaillierungsgrad für die einzelfallbezogene Abwägung (z.B. bei der Bewertung von Anträgen auf Aufstellung eines Bebauungsplans oder im Rahmen von Bauleitplanverfahren) wird auf das nötige Mindestmaß reduziert. 3. Es ist davon auszugehen, dass große Teile des Stadtgebiets sich in gleichem Maße für die Errichtung von PV-FFA eignen bzw. nicht eignen. Allein qualitative Kriterien könnten daher nicht die gewünschte Steuerungswirkung entfalten. Es ist daher zusätzlich ein Ansatz zur quantitativen Steuerung zu entwickeln, z.B. in Form eines Flächenziels. Dieses sollte den Ausbau der Kapazität des Stromnetzes z.B. in Form von zwei Szenarien berücksichtigen (für die Jahre 2035 und 2045). Die resultierende quantitative Begrenzung des Zubaus ist schlüssig zu begründen. 4. Das Konzept erfüllt die Anforderungen an ein städtebauliches Entwicklungskonzept iSd. 1 (6) Nr. 11 BauGB. Dies schließt die Beteiligung iSd. 13 iVm. 2 (2), 3 (2) und 4 (2) BauGB und die Abwägung iSd. 1 (7) BauGB mit ein. 5. Das Konzept definiert Vorgaben, die den Vorhabenträgern auferlegt werden, um landschaftsplanerische und naturschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen und eine finanzielle Teilhabe der Gemeinde und/oder der Allgemeinheit zu ermöglichen. 6. Das Konzept berücksichtigt insbesondere auch Anwendungsmöglichkeiten und ggf. Vorgaben hinsichtlich des Agri-PVAnsatzes. 7. Bei der Erstellung ist eine Beteiligung der Verwaltung sicherzustellen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Abstimmung mit der in Aufstellung befindlichen kommunalen Wärmeplanung sowie dem aktuell in Vorbereitung befindlichen Freiflächen- Solarthermie-Konzept, ggf. die Berücksichtigung stadteigener Flächen bei der Errichtung von PV-FFA, ggf. die Teilhabe der Stadt am wirtschaftlichen Erfolg der PV-FFA, die Wirtschaftsförderung und planungsrechtliche Fragen (Landschaftsplanung, Flächennutzungsplanung). 8. Bei der Erstellung des Konzepts sind die Verteilnetzbetreiber (Stadtwerke Oranienburg und E.DIS) durch ein geeignetes Format zu beteiligen. Sinn und Zweck ist es, die Kapazitäten im Stromnetz beim Steuerungsansatz gemäß 1. ausreichend zu berücksichtigen. Im Rahmen der Beteiligung soll dieser durch den AN vorzuschlagende Ansatz reflektiert und ggf. angepasst werden. 9. Für die Errichtung von PV-FFA kommen vordergründig landwirtschaftlich genutzte Flächen in den ländlich geprägten Ortsteilen der Stadt Oranienburg in Frage. In diesen wird das Thema kontrovers diskutiert. Daher sind die Ortsteile im Rahmen eines Workshops mit den Ortsvorstehern einzubinden. 10. Das Konzept soll eine rechtssichere Grundlage zur Steuerung von PV-FFA sein und zusätzliche Anforderungen an Vorhabenträger (z.B. finanzielle Beteiligung) definieren. Dies macht ggf. eine rechtliche Prüfung des Konzeptes oder Teilen Seite 1/2 UVGO/FBT-0082/2024-61: Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaik VO: UVgO Vergabeart: Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) davon erforderlich. Der AN führt des Vergabeverfahren für die Beauftragung der Rechtsberatung in Abstimmung mit dem AG auf Grundlage des einschlägigen Vergaberechts durch. Auftraggeber der Rechtsberatung ist die Stadt Oranienburg, die auch die Vergabeentscheidung trifft. Das Konzept beschränkt sich auf Freiflächen. Dazu gehören auch größere baulich geprägte Freiflächen wie Parkplätze und Brachflächen. Bebaute Flächen, Wald- und Wasserflächen bleiben unberücksichtigt. Haupterfüllungsort Bezeichnung Stadt Oranienburg,der Bürgermeister Postanschrift Schloßplatz 1 Ort 16515 Oranienburg Ausführungsfristen Zeitraum der Leistungserbringung Mit der Bearbeitung ist innerhalb von drei Wochen nach Beauftragung zu beginnen. Das Konzept ist innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten abzuschließen. Zusätzliche Angaben Hierbei handelt es sich um eine Ex ante Veröffentlichung, d.h. um eine reine Interessenbekundung. Interessierte Unternehmen melden sich bitte per E-Mail (sakk@oranienburg.de) bis zum 06.05.2024, 11:00 Uhr bei der Stadt Oranienburg Der Bürgermeister Zentrale Vergabestelle Schloßplatz 1 16515 Oranienburg e-mail: sakk@oranienburg.de Erst nach erfolgter Angebotsaufforderung (Versand vsl. in der 21. KW. 2024) müssen folgende Nachweise zur Erfüllung der Eignung eingereicht werden: a) mind. 3 vollzeitbeschäftigte Planer (Büroinhaber bzw. Festangestellte) in jedem Jahr, davon mind. 1 Stadt- bzw. Raumplaner b) Projektleitung muss mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Stadtplaner- oder Landschaftsplaner aufweisen; insgesamt sind mind. 2 und max. 3 Projektmitarbeiter zu benennen; mind. 1 Projektmitarbeiter muss die Berufsqualifikation Stadt-, Landschafts- oder Raumplaner besitzen c) Nachweis zu 1 Referenzprojekt für ein Konzept oder eine Planung zur Standortalternativen-Prüfung oder mit landschaftsplanerischen Schwerpunkt das/die seit 01/2019 bearbeitet wurden; anzugeben ist die Projektbezeichnung, der Auftraggeber mit Ansprechpartner, die Fläche des Betrachtungsraums, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie die Honorarsumme (netto) für die erbrachten Leistungen; die Honorarsumme muss mind. 15.000 EUR (netto) betragen; der bearbeitete Raum muss eine Größe von mindestens 10 km2 haben; Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16UC5 Seite 2/2 Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-bb/2024/04/205068.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de